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AW: AW: [InetBib] Klartext: Suppenküche Öffentliche Bibliothek



Liebe Frau Kustos!

Seien Sie bitte skeptisch, was die Aussagen von Herrn Ulmer betrifft. Der Fall 
UB Darmstadt liegt jetzt dem EuGH vor, weil die Beteiligten sich genauso uneins 
sind wie vor Erhebung der Klage in der 1. Instanz. Ich vermag leider nicht zu 
erkennen, inwieweit hier bisher eine für Bibliotheken akzeptable Lösung 
vorliegt. Der Gesetzgeber hat die Bibliotheken bei § 52a UrhG im Regen stehen 
lassen, weil europarechtliche Vorgaben nicht zweifelsfrei umgesetzt wurden. 
Deshalb muß jetzt der EuGH entscheiden.

Außerdem sind die Bedürfnisse von Bildung, Wissenschaft und deren Bibliotheken 
mit den Lösungsvorschlägen von Herrn Ulmer und dem Börsenverein schlichweg 
nicht umzusetzen. Die Verlage vertreten immer wieder die Meinung, Geld löst 
alle Probleme. Dem ist nicht so!

Das gibt mir Gelegenheit zu einer - zugegeben wirklich unfairen - Frage an 
Herrn Ulmer. In deutschen Bibliotheken arbeiten hunderte von Menschen 
ehrenhalber, d.h. ohne Vergütung, zum Wohl der Allgemeinheit. Ohne diese 
Personen müßten viele Bibliotheken schließen oder ihren Service erheblich 
einschränken. Sehr geehrter Herr Ulmer, wieviele Personen arbeiten eigentlich 
in Verlagen ohne finanzielle Vergütung?

Beste Grüße 

Harald Müller


Mail: hmueller@xxxxxxx
________________________________________
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx]" im Auftrag von "Matthias Ulmer 
[mulmer@xxxxxxxx]
Gesendet: Freitag, 19. Oktober 2012 21:46
Bis: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: AW: [InetBib] Klartext: Suppenküche Öffentliche Bibliothek

Liebe Frau Kustos,

das ist ein Musterbeispiel: im gemeinsamen Gespräch zwischen den Verbänden 
hatte man eine Lösung gefunden, mit der alle leben konnten. Das wurde leider im 
Gesetz nicht berücksichtigt und dann in Darmstadt noch exzessiv ausgelegt. Die 
bisherige Rechtsprechung ist im großen und ganzen auf diese ursprüngliche 
Vereinbarung zurückgekommen. Wir hätten den Gesetzgeber vielleicht gemeinsam 
noch stärker überzeugen können, vielleicht wäre das Verfahren dann überflüssig 
gewesen. Aber der Fall zeigt gut, dass man trotz allem Streit, großem 
Zeitverlust und enormen Anwaltskosten am Ende da ankommt, wo man mit gesundem 
Menschenverstand im gemeinsamen Gespräch vorher schon mal war. Das wäre für 
Bibliotheken, Verlage, Autoren und Leser letztlich besser gewesen.

Gruß
Matthias Ulmer



Am 19.10.2012 um 17:53 schrieb Annette Kustos <Annette.Kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx>:

Lieber Herr Ulmer,
bin gerade dabei mein Postfach auszudünnen und lese die Diskussion 
rückwärts.. und finde Ihre Anmerkung zu überflüssigen Gerichtsverfahren ... 
YES .. da gab es mal eines, wie war das noch zum Leseplatz mit der UB 
Darmstadt .. sowas..
wer war das noch, wer das initiierte.. hm
Zur allgemeinen Wochenendabkühlung noch dieses nette Link-lein:

http://bibliothekarisch.de/blog/2012/10/19/digitale-strassenbibliotheken-teil-i-das-projekt-ingeborg-als-die-ultimative-virtuelle-stadtbibliothek-klagenfurt/

Don´t give up, public libraries!
:-)
Gruß
Annette Kustos, M.A., M.A.-LIS
Leitung Hochschulbibliothek
Hochschule für Gesundheit
University of Applied Sciences
Universitätsstraße 105
44789 Bochum
Tel: +49 (0)234/77727-150
Mobil:
E-Mail: annette.kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx
Web: www.hs-gesundheit.de

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