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Re: [InetBib] Klartext: Suppenküche Öffentliche Bibliothek
- Date: Sat, 13 Oct 2012 23:44:06 +0200
- From: Matthias Ulmer <mulmer@xxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Klartext: Suppenküche Öffentliche Bibliothek
Lieber Herr Mittermaier,
ich schreibe hier grundsätzlich nur meine Meinung. Zu Ihrer anderen Frage: der
Verlagsvertrag verpflichtet einen Verlag die Verwertung des überlassenen Werkes
so gut wie möglich vorzunehmen. Wenn - und das ist der Konflikt, den ich
befürchte - der Verleih von E-Books über Bibliotheken den wirtschaftlichen
Interessen des Autors widerspricht, dann wäre der Verlag verpflichtet das zu
unterlassen, andernfalls hätte der Autor Anlass den Verlagsvertrag zu kündigen.
Deshalb bemühe ich mich hier um eine Lösung, die sowohl die Interessen des
Autors als auch die der Bibliotheksträger wahrt. Eine Lösung gegen die
Interessen der Rechteinhaber wird niemandem helfen.
Wenn Sie sich in die Situation eines Verlages versetzen, und meine Annahme,
dass die Vermietung den Verkauf von E-Books zu großen Teilen ersetzen wird
teilen, dann wird ein weit gefasster Bibliotheksauftrag, nach dem Bibliotheken
alle mit der Ausleihe von E-Books versorgen sollen, was die Erträge der Autoren
in großem Umfang schädigen würde, dann würden auch Sie nach einer Lösung
suchen, die das verhindert. Die amerikanischen Varianten sind ja bekannt: keine
Belieferung der Bibliotheken oder massive Preiserhöhungen, um den Umsatzverlust
auszugleichen. Ich hätte dazu gerne eine Alternative gefunden.
Gruß
Matthias Ulmer
Am 13.10.2012 um 22:56 schrieb "Mittermaier, Bernhard"
<B.Mittermaier@xxxxxxxxxxxxx>:
Lieber Herr Ulmer,
Sie schreiben:
" Damit Bibliotheken das Angebot an E-Book Ausleihe ausbauen können benötigen
sie Medien. Die bekommen sie entweder von Verlagen, wenn die beiden
Ausleihmodelle nicht zu sehr miteinander konkurrieren. Oder sie müssen auf
die nächste Schranke im nächste Korb hoffen. "
Müssen wir also damit rechnen, dass Verlage den Verkauf von Medien an
Bibliotheken einstellen, wenn sie der Ansicht sind, dass das
"Geschäftsmodell" der Bibliotheken, welches die "zeitlich begrenzte, weder
unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung"
(§27(2) UrHG) von Medien ist -wofür Sie, wie ja Herr Müller auch schon
ausgeführt hat, eine Vergütung erhalten-, mit eigenen Geschäftsmodellen zu
sehr konkurriert?
Und ist das die Position Ihres Verlagshauses oder sprechen Sie in Ihrer
Funktion als Vorsitzender des Verleger-Ausschusses?
Mit freundlichem Gruß
Bernhard Mittermaier
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Dr. Bernhard Mittermaier
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