[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] Klartext: Suppenküche Öffentliche Bibliothek



Lieber Herr Mittermaier,

ich schreibe hier grundsätzlich nur meine Meinung. Zu Ihrer anderen Frage: der 
Verlagsvertrag verpflichtet einen Verlag die Verwertung des überlassenen Werkes 
so gut wie möglich vorzunehmen. Wenn - und das ist der Konflikt, den ich 
befürchte - der Verleih von E-Books über Bibliotheken den wirtschaftlichen 
Interessen des Autors widerspricht, dann wäre der Verlag verpflichtet das zu 
unterlassen, andernfalls hätte der Autor Anlass den Verlagsvertrag zu kündigen. 
Deshalb bemühe ich mich hier um eine Lösung, die sowohl die Interessen des 
Autors als auch die der Bibliotheksträger wahrt. Eine Lösung gegen die 
Interessen der Rechteinhaber wird niemandem helfen.
Wenn Sie sich in die Situation eines Verlages versetzen, und meine Annahme, 
dass die Vermietung den Verkauf von E-Books zu großen Teilen ersetzen wird 
teilen, dann wird ein weit gefasster Bibliotheksauftrag, nach dem Bibliotheken 
alle mit der Ausleihe von E-Books versorgen sollen, was die Erträge der Autoren 
in großem Umfang schädigen würde, dann würden auch Sie nach einer Lösung 
suchen, die das verhindert. Die amerikanischen Varianten sind ja bekannt: keine 
Belieferung der Bibliotheken oder massive Preiserhöhungen, um den Umsatzverlust 
auszugleichen. Ich hätte dazu gerne eine Alternative gefunden.

Gruß
Matthias Ulmer



Am 13.10.2012 um 22:56 schrieb "Mittermaier, Bernhard" 
<B.Mittermaier@xxxxxxxxxxxxx>:

Lieber Herr Ulmer,

Sie schreiben:
" Damit Bibliotheken das Angebot an E-Book Ausleihe ausbauen können benötigen 
sie Medien. Die bekommen sie entweder von Verlagen, wenn die beiden 
Ausleihmodelle nicht zu sehr miteinander konkurrieren. Oder sie müssen auf 
die nächste Schranke im nächste Korb hoffen. "

Müssen wir also damit rechnen, dass Verlage den Verkauf von Medien an 
Bibliotheken einstellen, wenn sie der Ansicht sind, dass das 
"Geschäftsmodell" der Bibliotheken, welches die "zeitlich begrenzte, weder 
unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung" 
(§27(2) UrHG) von Medien ist -wofür Sie, wie ja Herr Müller auch schon 
ausgeführt hat, eine Vergütung erhalten-, mit eigenen Geschäftsmodellen zu 
sehr konkurriert?

Und ist das die Position Ihres Verlagshauses oder sprechen Sie in Ihrer 
Funktion als Vorsitzender des Verleger-Ausschusses?

Mit freundlichem Gruß
Bernhard Mittermaier

###########################################
Dr. Bernhard Mittermaier
Forschungszentrum Jülich
Leiter der Zentralbibliothek / Head of the Central Library

Tel  ++49-2461-613013
Fax ++49-2461-616103



------------------------------------------------------------------------------------------------
------------------------------------------------------------------------------------------------
Forschungszentrum Juelich GmbH
52425 Juelich
Sitz der Gesellschaft: Juelich
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dueren Nr. HR B 3498
Vorsitzender des Aufsichtsrats: MinDir Dr. Karl Eugen Huthmacher
Geschaeftsfuehrung: Prof. Dr. Achim Bachem (Vorsitzender),
Karsten Beneke (stellv. Vorsitzender), Prof. Dr.-Ing. Harald Bolt,
Prof. Dr. Sebastian M. Schmidt
------------------------------------------------------------------------------------------------
------------------------------------------------------------------------------------------------

Kennen Sie schon unsere app? http://www.fz-juelich.de/app

-- 
http://www.inetbib.de


-- 
http://www.inetbib.de


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.