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AW: [InetBib] Klartext: Suppenküche Öffentliche Bibliothek



Sehr geehrter Herr Ulmer, 

Ihre Bemerkungen im Börsenblatt und Ihre Statements hier auf inetbib haben beim 
dbv  Befremden ausgelöst. Damit auch die hier mitlesenden Kolleginnen und 
Kollegen sich eine Meinung bilden können, möchte ich einige Punkte klarstellen:

Der Vorstand des Deutschen Bibliotheksverbandes hat die Gespräche mit dem 
Börsenverein nicht abgebrochen. 

Richtig ist vielmehr, dass es sich genau umgekehrt verhält:  Am 27. April 2012 
teilte Herr Dr. Sprang, Justiziar des Börsenvereins,  per Email mir als 
Vorsitzender des dbv mit, dass er "den seit langem für den 15. Mai geplanten 
Gesprächstermin zwischen einer Delegation des dbv und Vertretern des 
Börsenvereins über E-Book-Leihmodelle ABSAGEN (sic)" müsse. 

Als Begründung schrieb er weiter :"Hintergrund ist, dass ein von Herrn Ulmer 
vorbereitetes Papier zu möglichen Geschäftsmodellen für das "E-Book-Lending", 
das die Teilnehmer auf Verlegerseite intern abstimmen wollten, im Hinblick auf 
die aktuell laufenden Kartellverfahren zu E-Book-Vertriebsmodellen Fragen 
hinsichtlich der kartellrechtlichen Zulässigkeit aufgeworfen hat. Wir haben das 
Dokument daraufhin unseren Kartellrechtsanwälten vorgelegt und von diesen 
gerade erfahren müssen, dass die in dem Dokument angedachten Möglichkeiten in 
der Tat zu einem erheblichen Teil aus kartellrechtlichen Gründen von uns nicht 
bzw. nicht ohne weiteres angeboten werden können. Daraufhin haben wir uns 
entschieden, uns zunächst intern eingehend kartellrechtlich beraten zu lassen, 
bis zu welchen Grenzen wir als Verband überhaupt mit dem Ziel der Vereinbarung 
branchenweiter Standards für E-Book-Leihmodelle in öffentlichen Bibliotheken 
mit dem dbv sprechen können bzw. wo man gegebenenfalls zunächst ein 
Angebotskartell genehmigen lassen müsste."

Daraufhin wurde im gegenseitigen Einvernehmen beschlossen, dass sich ein 
einzelner Verleger (Herr Ulmer)  und eine Bibliotheksdirektorin (Frau Lison, 
Bremen) sowie  ein Bibliotheksdirektor (Herr Dr. Schmid-Ruhe,  Mannheim) zu 
einer Beratung darüber treffen, welche Lizenzangebote dieser Verleger den 
beiden betreffenden Bibliotheken grundsätzlich machen könne. Nachdem Sie in 
dieser Beratung Ihr Verständnis von den Zielgruppen der öffentlichen 
Bibliotheken ("für die, die sonst von Information, Kultur und Bildung 
ausgeschlossen wären") vorgestellt hatten, sahen die beiden 
Bibliotheksdirektoren allerdings keine Grundlage mehr für eine weitere 
Verständigung.

Auch zwischen Vertretern von wissenschaftlichen Bibliotheken und Vertretern des 
Börsenvereins hatte es am 07.02.2012 ein Gespräch über Lizenzen für 
E-Lehrbücher gegeben. Auch hier kam es seitens des Börsenvereins zu einem 
Abbruch der Gespräche. Herr Dr. Frank Simon-Ritz,  als einer der Vertreter der 
wissenschaftlichen Bibliotheken im dbv-Vorstand, wartet seit dem 25. April 2012 
auf eine Antwort von Ihnen auf seine letzte Mail.

Selbstverständlich müssen Bibliotheken E-Books anbieten. E-Books sind auch für 
Öffentliche Bibliotheken  unverzichtbare Ergänzungen ihres medienübergreifenden 
Angebotsspektrums (das neben Büchern auch Musik- und Videocassetten, CD-ROMs, 
DVDs sowie Internet-Zugänge umfasst),  und die nach neuesten Zahlen der ekz 
bibliotheksservice GmbH  mittlerweile in deutlich mehr als 500 Bibliotheken 
vorgehalten werden - mit steigender Tendenz. Selbstverständlich sollen Verlage 
weiterhin ihre E-Book-Geschäftsmodelle testen und das Geschäft entsprechend der 
Nachfrage gestalten. Bibliotheken waren bereits in der Vergangenheit eine 
wichtige Kundengruppe von Verlagen (399 Mio Euro wurden in 2011 in allen 
Bibliotheken zusammen für Erwerbungen ausgegeben) und werden dies auch in 
Zukunft gerne sein. Mit Kunden geht man allerdings anders um.

Ihre "Definition" der  "ursprünglichen Zielgruppe" von öffentlichen 
Bibliotheken geht ganz und gar an dem vorbei, was wir unter Bibliotheken 
verstehen. Der dbv möchte hier nur auf die demokratischen Prinzipien der 
allgemeinen Zugänglichkeit, die der Arbeit der öffentlichen Bibliotheken zu 
Grunde liegen, verweisen. In unmissverständlichen Worten werden die Aufgaben 
der Bibliotheken für alle Bürger auch in den drei Landesbibliotheksgesetzen in 
Thüringen, Hessen und Sachsen-Anhalt festgehalten, beispielhaft sei hier das 
erste Bibliotheksgesetz Deutschlands  vom 16. Juli 2008 aus Thüringen zitiert:

§ 2 Bibliotheken in Thüringen 
(3) Die von den Gemeinden und Landkreisen unterhaltenen allgemein zugänglichen 
Bibliotheken (öffentliche Bibliotheken) dienen der schulischen, beruflichen und 
allgemeinen
Bildung und Information.

§ 3 Bildung und Medienkompetenz
Bibliotheken sind Bildungseinrichtungen und als solche Partner für lebenslanges 
Lernen. Sie sind Orte der Wissenschaft, der Begegnung und der Kommunikation. 
Sie fördern Wissen und gesellschaftliche Integration und stärken die Lese-, 
Informations- und Medienkompetenz ihrer Nutzer durch geeignete Maßnahmen sowie 
durch die Zusammenarbeit mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen

Der dbv wird sich verstärkt beim Gesetzgeber dafür einsetzen, dass Bibliotheken 
alle auf dem Markt erschienenen E-Books ohne Einschränkungen und ohne 
Vorauswahl durch Verlage für die Ausleihe  lizenzieren können. Es wäre im Sinne 
des dbv,  wenn die Bibliothekstantieme, die Rechteinhaber für die Ausleihe von 
gedruckten Werken in Öffentlichen Bibliotheken entschädigt, auch auf E-Books 
ausgedehnt werden.

Monika Ziller
Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V.

Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)
Tel: 030/644 98 99-10
Fax:030/644 98 99-29
www.bibliotheksverband.de


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Matthias Ulmer
Gesendet: Sonntag, 14. Oktober 2012 15:49
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Klartext: Suppenküche Öffentliche Bibliothek

Lieber Herr Hilf,

ich folge Ihrer Argumentation gerne, wenn Sie die Lehrbücher von der 
Wissenschaft trennen. Alle, denen das nicht plausibel erscheint, lade ich zu 
uns in den Verlag ein, damit Sie lernen wie Lehrbücher entstehen.

Gruss
Matthias Ulmer

Am 14.10.2012 um 12:42 schrieb "Eberhard R. Hilf" <hilf@xxxxxxxxxxxxxxxx>:

lieber Herr Ulmer,
der Konflikt, den ich befürchte - der Verleih von E-Books über 
Bibliotheken den wirtschaftlichen Interessen des Autors widerspricht,

damit haben wir ja den perfekten  Loesungsvorschlag:
Die wissenschaftlichen Bibliotheken sind wissenschaftliche Bibliotheken.
Die Autoren aus der Wissenschaft haben als berufliches  Interesse, 
gelesen zu werden. Bezahlt werden sie ja bereits vom Staat. Sie haben 
also keine 'wirtschaftlichen Interessen', sondern ein primaeres 
wissenschaftliches Interesse.
Daher also folgere ich, dass die wissenschaftlichen Bibliotheken vom 
Staat mit Mitteln versehen werden muessen, um fuer alle ihre Kunden 
E-Books kostenlos bereitzuhalten. Der Mehrwert fuer den Staat entsteht 
ja erst durchs Lesen.
Die wissenschaftlichen Buchtexte werden ja von den Verlagen ohnehin 
zunehmend OA gestellt, wenn der Autor auf sein Honorar verzichtet (das 
sind auch 'keine wirtschaftlichen Interessen des Autors' sondern 
peanuts, was die Verlage bieten: bei meinem letzten Abenteuer als 
Buchautor gabs den Ladenpreis von zwei Buechern als Gegenwert...  
Davon kann sich ein Wissenschaftler nichtmal ein Fahrrad kaufen.

Bei Belletristik oder den von Ihrem Verlag auch von mir 
hochgeschaetzten Foto-reichen Gartenbuechern mag ihr 'Lending' (nicht 
mal ein deutsches
Wort) Sinn
machen.

Alles Gute trotz des ueber die Wissenschaft dann  nicht mehr 
finanzierbaren Maserati. (Dieser kleine Scherz ist ja nun schon Kult 
geworden, darf hier also nicht fehlen gegenueber dem o.g. Fahrrad).
Ihr Eberhard Hilf
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