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Re: [InetBib] [forschungsdaten] Abgeleitete Textformate/ TDM-Schranke (§ 60d UrhG)



Lieber Gerald, lieber Herr Hartwig,

hier die Definitionen Forschungsdaten im Kontext von DARIAH-DE: https://de.dariah.eu/forschungsdaten

*An Forschungsdaten werden im DARIAH-DE-Kontext also die folgenden  Mindestanforderungen gestellt:*

  * Validität
  * Reliabilität / Dokumentation des Entstehungs- und Erhebungskontextes
  * Maschinenlesbarkeit (und somit Prozessierbarkeit)
  * Referenzierbarkeit mit Angaben des Urhebers und zu rechtlichen
    Informationen hinsichtlich ihrer weiteren Verwendung (durch Dritte)

Lieber Herr Hartmann,

Danke für die Einladung zur Sektion Recht in der NFDI (Netzwerk) an alle in FDM- und forschungsnahtätigen Kolleginnen und Kollegen. Wie wichtig das Thema, nach wie vor, ist hat die Diskussion in den letzten Tagen gezeigt!

Mit besten Grüßen, Annette Strauch


Am 11.11.2020 um 11:00 schrieb ebert, barbara:
Sehr geehrter Herr Jagusch, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,



in der Tat kursieren verschiedene Definitionen von Forschungsdaten, von denen die einen enger, die anderen extrem 
weit gefasst sind. Ich biete hier mal die Begriffsklärung des Rats für Informationsinfrastrukturen an, 
der auch auf den Bereich der Metadaten eingeht. Der RfII hat in seinem ersten Arbeitsbericht zu Begriffen zudem 
eine Einordnung des allgemeinen Begriffs "Daten" vorgenommen. Solche Klärungen müssen 
natürlich aktuell gehalten werden, vielleicht kann diese Vorarbeit aber als Anregung dienen.

Sie finden die Texte nachstehend einkopiert, ebenso wie einen Link zu dem 
genannten Arbeitsbericht.



Mit besten Grüßen

Barbara Ebert



Dr. Barbara Ebert, MBA
Leiterin der Geschäftsstelle
Rat für Informationsinfrastrukturen (RfII)
Papendiek 16
37073 Göttingen
www.rfii.de<http://www.rfii.de/>
E-Mail:      barbara.ebert@xxxxxxx<mailto:barbara.ebert@xxxxxxx>
Telefon:    +49 551 39 27051
Mobil:       +49 160 221 9569
Fax:           +49 551 39 27057






FORSCHUNGSDATEN

[research data, research data management]

Diese Begriffsklärung wurde 2017 in überarbeiteter Fassung vom RfII verabschiedet 
und online veröffentlich http://www.rfii.de/de/themen/#Forschungsdaten

FORSCHUNGSDATEN sind nicht allein die (End-)Ergebnisse von Forschung. Es handelt sich vielmehr um jegliche Daten, die im Zuge 
wissenschaftlichen Arbeitens entstehen, z. B. durch Beobachtungen, Experimente, Simulationsrechnungen, Erhebungen, Befragungen, 
Quellenforschungen, Aufzeichnungen, Digitalisierung, Auswertungen. Zu Forschungsdaten werden auch solche, nicht selbst 
gewonnenen Daten, auf die die Wissenschaft zu Forschungszwecken zugreift, um sie für den konkreten Forschungsprozess als 
methodisch erforderliche Grundlage zu nutzen. Dies ist z.B. gegeben, wenn amtliche Statistiken oder andere Behördendaten 
oder Produkte nichtwissenschaftlicher Dienstleister wissenschaftlich verarbeitet werden. Dass auch die verwendeten 
Forschungswerkzeuge sowie die mitlaufend entstehenden Spuren wissenschaftlicher Arbeit – also Prozessdaten, wie sie 
namentlich die digitale Forschung vielfach automatisch hervorbringt – zu den Forschungsdaten zählen, ist 
überall dort von Bedeutung, wo die Dokumentation und Archivierung von Forschungsprozessen und Forschungsdaten zu deren 
Qualitätssicherung gehört oder aber unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten sowie für die historische Forschung 
geboten ist.

Pragmatisch, wenn auch nicht immer trennscharf, lassen sich Forschungsdaten von METADATEN 
unterscheiden. Metadaten dokumentieren und kontextualisieren den Entstehungsprozess von 
Forschungsdaten. Im Forschungsprozess können Metadaten selbst wieder Gegenstand von 
Forschung werden, was u.a. für den Lebenszyklus von Forschungsdaten von Bedeutung 
ist.

Das FORSCHUNGSDATENMANAGEMENT umfasst alle – über das Forscherhandeln im engeren Sinne hinaus auch organisationsbezogenen – Maßnahmen, die getroffen werden müssen, 
um qualitätsvolle Daten zu gewinnen, um die gute wissenschaftliche Praxis im Datenlebenszyklus einzuhalten, um Ergebnisse reproduzierbar zu machen und um ggf. bestehenden 
Dokumentationsverpflichtungen Rechnung zu tragen (z.B. im Gesundheitswesen). Auch ist die (ggf. domänenübergreifende) Verfügbarkeit von Daten zur Nachnutzung ein wichtiger Punkt. 
Zunehmend finden Datenmanagementpläne in wissenschaftlichen Institutionen Anwendung. Datenmanagementpläne, die zu Anfang eines Projekts entwickelt und niedergelegt werden oder das 
Ergebnis einer Forschungsarbeit sind, sollen die zu nutzen-den und zu generierenden Daten und die notwendigen Dokumentationen, Metadaten und Standards beschreiben, mögliche rechtliche 
Einschränkungen (z. B. Datenschutz) rechtzeitig benennen, benötigte Speicherressourcen einplanen sowie Kriterien festlegen, welche Daten Externen in welcher Form verfügbar 
gemacht werden und wie die Daten langfristig zu sichern sind. Auf der Organisationsebene müssen forschende Einrichtungen (z. B. Hochschulen) den Zugang zu entsprechenden 
Infrastrukturdiensten innerhalb der Einrichtung (z. B. durch Auf- und Ausbau passender Kapazitäten) oder in Zusammenarbeit mit externen Partnern (durch Kooperationsverträge etc.) 
ermöglichen. Dabei sollte aktiv auch auf das übergeordnete Ziel einer domänenübergreifenden, wissenschaftsweiten Datennutzung hingearbeitet werden.

Arbeitspapiere des RfII
[arbeitspapiere]

Begriffsklärungen: Bericht des Redaktionsausschusses Begriffe an den RfII (RfII 
Berichte No. 1), Göttingen 2016, 31 S.
Download<http://www.rfii.de/?wpdmdl=2039>





Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.