Guten Morgen Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Röpke,
besten Dank für den Hinweis auf diesen Artikel, in dem detaillierter
TDM, dessen urheberrechtlichen Einzelheiten und eher politische
Einordnungen vorgestellt werden. Über den angesprochenen Ausweg,
Datencorpora eher segmentiert bzw. sequentiell zu nutzen, und damit
eventuelle vereinzelte Urheberrechtsbarrieren technologisch zu
umgehen, haben wir auch schon nachgedacht; generell erscheint es
natürlich nicht wünschenswert, einzelne Methoden oder Tools in einem
Innovationsfeld wie TDM speziell bzw. "nur" vorauseilend wegen
eventueller Urheberrechtsunklarheiten zu empfehlen.
Ich möchte dazu aufrufen, sich zuerst nur zwei Grundprinzipien des
Urheber- und Immaterialgüterrechts zu vergegenwärtigen:
1.) Daten sind urheberrechtsfrei (!)
2.) "Das TDM selbst ist in der Regel keine urheberrechtsrelevante
Handlung" (!), Quelle: Artikel
Wenn wir dann noch berücksichtigen, dass die dem TDM zugrunde
liegenden Daten- und Textcorpora von unseren öffentlichen
Einrichtungen regelmäßig umfassend eingekauft werden, sollten wir
nicht unreflektiert urheberrechtlich schmale Argumente v.a. der
Rechteinhaber annehmen, die ihren Ursprung vor vielen Jahrzehnten
haben. Die in dem Artikel näher besprochenen Bestimmungen bringen
Komplexität und Unsicherheit für die Anwender/innen mit sich, welche
die Nutzung von TDM behindern kann (denken Sie nur an andere
"Vorbilder" wie Zweitveröffentlichungsrechte, elektronische Leseplätze).
Das ist keine Kritik speziell an dem Artikel, in dem die Autoren/innen
immerhin stellenweise - wenn auch vorsichtig - konstatieren, dass die
Sache "schief" liege. Grundlegender positioniert sich (generell zum
Urheberrecht) das vor wenigen Tagen von einer interdisziplinären
Forschergruppe veröffentlichte "Urheberrecht 2030– Memorandum zur
Zukunft des kreativen Ökosystems in Europa", siehe
https://eu2020-bmjv-intellectual-property.de/storage/documents/Copyright_2030_de.pdf
Viele Grüße, Thomas Hartmann (FIZ Karlsruhe)
Am 09.11.2020 um 21:58 schrieb Röpke, Jörg via InetBib:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hiermit möchte ich Sie auf den Artikel "Abgeleitete Textformate: Text
und Data Mining mit urheberrechtlich geschützten Textbeständen",
erschienen in der "Zeitschrift für digitale Geisteswissenschaften"
(ZfdG), aufmerksam machen.
http://dx.doi.org/10.17175/2020_006
Das "Text und Data Mining" (TDM) mit urheberrechtlich geschützten
Texten unterliegt trotz der TDM-Schranke (§ 60d UrhG) weiterhin
Einschränkungen, die u. a. die Speicherung, Veröffentlichung und
Nachnutzung der entstehenden Korpora betreffen und das volle
Potenzial des TDM in den Digital Humanities ungenutzt lassen. Als
Lösung werden "abgeleitete Textformate" vorgeschlagen: Hier werden
urheberrechtlich geschützte Textbestände so transformiert, dass alle
wesentlichen urheberrechtlich relevanten Merkmale entfernt werden,
verschiedene einschlägige Methoden des TDM aber weiterhin zum Einsatz
kommen können. Bibliotheken und Archiven kommt hierbei eine zentrale
Rolle bei der Etablierung abgeleiteter Textformate zu, weil sie
rechtmäßigen Zugang zu umfangreichen urheberrechtlich geschützten
Textbeständen haben.
Grüße
Jörg Röpke
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Abteilungsleiter EDV und Digitale Medien
Fachreferent Informatikwissenschaften u. Mathematik
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