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Re: [InetBib] Keine Sonntagsöffnung mehr für Bibliotheken? - Link zur Entscheidung erst später



Sehr geehrter Herr Pannier! 
Das ist mal ein echtes Missverständnis. Soweit war ich schon! Und meine Bitte 
hat Herr Steinhauer auch hoffentlich verstanden.  Ich meinte, in der nahen 
Zukunft. Und vermutlich gibt es bald juristische Kommentierungen, die eher nur 
für Fachleute aufzufinden sind. Diese würden mich sehr interessieren. Der 
Pressetext ist mir schon bekannt und wohl leicht im Internet zu finden. Dass 
der Langtext noch auf sich wartet, ist mir durchaus bewusst.
Aber, meinen aufrichten Dank für Ihre Mühe!

MH

Von meinem iPad gesendet

Am 28.11.2014 um 20:07 schrieb Dietrich Pannier <dietrich.pannier@xxxxxx>:

Am 28.11.2014 13:09, schrieb Mathis Holzbach:
Warten wir doch jetzt mal den Wortlaut des Urteils ab. (Ich hoffe, Herr 
Steinhauer ist so freundlich, da er ja wohl einen Zugang zu sämtlichen 
juristischen Quellen hat, der Liste einen Link zu geben.) Ich vermute, es 
ändert sich nichts. Es bleibt alles, so wie es ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Herr Steinhauer kann  hier noch keinen Link zu der Entscheidung geben, da es 
ihn noch nicht gibt.
Das Bundesverwaltungsgericht ist ein Revisionsgericht, das auf seiner Website 
für jedermann über sein Verfahren Auskunft gibt
http://www.bverwg.de/bundesverwaltungsgericht/rechtsprechung/verfahren.php
Lesen Sie den Abschnitt "Urteil, Inhalt und Wirkung".
Was dort zur Verkündung der Entscheidung mitgeteilt wird, bedeutet nicht, 
dass der Text Entscheidung bei der Verkündung fertig ausformuliert vorliegen 
muss. Aus Länge und Inhalt von Pressemitteilungen kann man aber bereits 
weitgehend auf den Inhalt der Begründung schließen.

Unter http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidungen.php finden Sie die 
neu eingestellten Entscheidungen. Zu denen wird dort auch angegeben, wann 
diese verkündet und wann sie für die Öffentlichkeit in die Datenbank 
eingestellt wurden. Letzteres kann erst erfolgen nachdem den Parteien des 
Rechtstreits ihre Ausfertigungen der Entscheidung zugestellt wurden.
Zum Glück lässt das BVerwG uns alle aber nicht so lange auf seine 
Entscheidungstexte warten, wie gelegentlich der BGH.
Wenn Sie die genannten Daten für die neueren Entscheidungen vergleichen, 
werden Sie feststellen, dass wir wohl noch mindestens 1 1/2 Monate auf den 
Langtext warten müssen.
Sie können ihn natürlich auch täglich selbst mit dem Aktenzeichen "BVerwG 6 
CN 1.13" auf der zuletzt genannten Seite suchen.

Dietrich Pannier


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