Am 27.11.2014 um 00:08 schrieb Mathis Holzbach <m.holzbach@xxxxxxx>:
Es ist eher eine bessere Idee, sich mit den juristischen Quellen zu
beschäftigen :
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=69
Daraus erkenne ich ich, dass sich insgesamt zwei Gerichte damit beschäftigt
haben. Nach meiner Laienmeinung kann man ob dieser Tatsache davon ausgehen,
dass dieses Urteil juristisch gut begründet ist. Noch einmal hervorgehoben:
durch Paragraf 9 ArbZG und Art 140 GG sehe ich keinen großen Spielraum für
die Bundesrichter.
Außerdem bleibt abzuwarten, inwieweit diese Entscheidung wissenschaftliche
Bibliotheken betrifft. Ihr Vorwurf, Herr Prof. Steinhauer, dass das
Bundesgericht einer bestimmten Lobby ( Kirche, Gewerkschaft) gefolgt ist,
bedeutet zugleich, dass Sie diesem Bundesgericht die unabhängige
Entscheidungskompetenz absprechen wollen. Stattdessen zitieren Sie einen
Artikel einer linken Tageszeitung! Honi soit qui mal y pense. ;-)
Von meinem iPad gesendet
Am 26.11.2014 um 22:51 schrieb Steinhauer, Eric
<Eric.Steinhauer@xxxxxxxxxxxxxxxx>:
Guter älterer Artikel in dr taz zum Thema:
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ra&dig=2013%2F06%2F14%2Fa0084&cHash=9abed358a2a1b096c8c4a9161497f4f2
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http://www.inetbib.de
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