Am 28.11.2014 um 11:03 schrieb Mathis Holzbach <m.holzbach@xxxxxxx>:
Also, das Sie den Gottesdienst nur auf das Biblesen bzw. Bibelvorlesen
reduzieren wollten, wurde von Ihnen deutlich gesagt. Aus der Sicht der
Katholischen Kirche stimmt das rein rechtlich nicht.
Die Behauptung, dass allgemein die Bibliothek als antiken Versammlungsort zu
bezeichnen sei, ist nach meiner Kenntnis nicht unproblematisch.
Ich bin mal eine Arbeit von Frau Verch zu diesem Thema durchgegangen und habe
nach dieser Lektüre festgestellt, dass im Bezug zum Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes gerade die eingeschränkte Erlaubnis von
Tätigkeiten, die nur am Sonntag gemacht werden dürfen, auch weiterhin die
sonntägliche Nutzung des Präsenzbestandes von Bibliotheken rechtfertigen
würde. Ob mit dieser Öffnung in Zukunft auch die Dienstleistung verbunden
werden sollte, ist ein interessanter Gedanke: ich habe Sonntags dort noch nie
einen Fachreferenten angetroffen ;-) .
Die Argumentation, Bibliotheken und damit auch Stadtbibliotheken neben dem
Museum und dem Theater als kulturelles Begegnungszentrum wahrzunehmen, bleibt
ein interessanter Diskussionspunkt. Andererseits sollte man sich auch fragen,
ob die Sonntagsöffnung in diesen städtischen Einrichtungen sich überhaupt
lohnt. Das bedeutet, ob die Nutzer die städtischen Bibliotheken überhaupt als
kulturelle Einrichtung wahrnehmen bzw. nutzen wollen. Während die
wissenschaftliche Bibliothek ob ihres Präsenzbestandes als Arbeitszentrum, m.
E. weniger als Begegnungszentrum, genutzt werden, werden die städtischen
Bibliotheken -abgesehen von ein paar Ausnahmen- doch wohl eher als
"Ausleihzentrum" wahrgenommen. (Ich vergesse nicht die Wenigen, die sowohl in
Universitätsbibliotheken als auch in städtischen Bibliotheken regelmäßig die
Tageszeitungen, ggf. Magazine lesen. Eine kulturelle Bedeutung des Begegnens
kann ich auch hier nicht erkennen.)
Fazit: Das Urteil bestätigt nach meiner Sicht, dass alles bleibt, so wie es
ist.
MH
Von meinem iPad gesendet
Am 27.11.2014 um 23:59 schrieb h0228kdm <h0228kdm@xxxxxxxxxxxxxxxx>:
Am 2014-11-27 19:32, schrieb Mathis Holzbach:
Lieber Herr Umstätter,
hier ging es nicht um eine historische Begründung der Frage, ob
Sonntags die Bibliotheken geöffnet werden sollen oder nicht, sondern
nur um die rechtliche Einordnung des jüngsten Urteils.
Lieber Herr Holzbach,
ich befürchte, Sie haben meine Zeilen missverstanden. Ich wollte lediglich
darauf hinweisen, dass eine solche rechtliche Einordnung, auch für die
Zukunft des Bibliothekswesens in Deutschland Konsequenzen haben dürfte. Ich
hoffe, dass das hier erlaubt ist. Wobei ich nicht sicher bin, ob
Bibliotheken auch in Zukunft von Juristen, Kirchen, Gewerkschaftlern und
Politikern so eingeschätzt werden wie heute. Mir sagte vor längerer Zeit ein
englischer Kollege, dass er eine Gefahr darin sehe, dass Public Libraries zu
sehr als leisure activities gesehen werden. Bei uns hieß das des öfteren
Lesecafe, etc. Seit den PISA-Studien konzentrieren sich die Öffentlichen
Bibliotheken darum hier in Deutschland immer öfter auf die Leseförderung.
Zur Zeit von E. Ackerknecht und M. Dewey, sollten es eher
Bildungseinrichtungen sein. Ebenso wie bei den zahlreichen kleinen
kirchlichen Bibliotheken, die früher extra sonntags öffneten (was der
Kollege Steinhauer bereits andeutete). Da ist seit Jahrzehnten ein Wandel,
der für die Zukunft der Digitalen Bibliothek (z.B. mit den LibraryLabs s.
www.ib.hu-berlin.de/~wumsta/infopub/BAK14b_Vortrag.pdf) sicher wichtig sein
wird - auch für deren rechtliche Einordnung.
Wenn die Bibliotheken weiter privatisiert werden (s. GATS) zählen sie
möglicherweise bald zu den Vergnügungsparks ;-)
Hier geht es
doch nicht nur um die Kirchen. (Außerdem: die katholische Kirche
bezieht sich nicht auf Luther, obwohl er katholisch war ;-)).
Wie weit Luther noch katholisch bzw. schon Protestant war, dürfte weitgehend
klar sein. Aber hier ging es "nicht nur um die Kirche" es geht um die
Öffnung von Bibliotheken und das Lesen in Bibliotheken an Sonntagen.
Es geht
allein um die Frage, wie es Herr Steinhauer hervorgehoben hat, ob die
öffentlichen Bibliotheken rechtlich als kulturelle Begegnungszentren
angenommen werden können oder nicht und ob im Bezug auf das jüngste
Urteil dieser Stellenwert Sonnta
--
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