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[InetBib] Stichwort Öffentlich-rechtliche Sender Re: Worst Practice: Warum die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit dem Ausschluss kommerzieller Nutzung Open Access pervertiert
- Date: Thu, 21 Nov 2013 15:21:16 +0100
- From: "Delin, Peter" <delin@xxxxxx>
- Subject: [InetBib] Stichwort Öffentlich-rechtliche Sender Re: Worst Practice: Warum die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit dem Ausschluss kommerzieller Nutzung Open Access pervertiert
Ich frage mich schon länger, ob das, was die ARD da treibt, eigentlich
überhaupt legal ist, in Anbetracht der GEZ-Gebühren.
Alle diese Dinge sollten Privatpersonen und Forschern
selbstverständlich frei zugänglich sein,...
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten denken nicht im Traum daran, ihre
mit Gebührengeldern produzierten Sendungen, sofern sie alle Rechte daran
haben, allgemein zugänglich zu machen, obwohl dies immer wieder
gefordert wird. Schließlich stellt der Fundus einen bedeutenden Teil
unseres nationalen Erbes dar. Üblicherweise werden der Datenschutz und
das sog. "Medienprivileg" als unüberwindliche Hindernisse angeführt, die
angeblich sogar einen weböffentlichen Katalognachweis unmöglich machen.
Vgl. dazu Christoph Bach: Medienarchive und datenschutzrechtliches
Medienprivileg
in:
http://www.gbv.de/dms/bsz/toc/bsz114282838inh.pdf
http://www.worldcat.org/title/mediensammlungen-in-deutschland-im-internationalen-vergleich-bestande-und-zugange/oclc/61386511
Der Appell des Wissenschaftsrats von 2007 hat bisher keine Wirkung
gezeigt (siehe ab S. 99)
http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/7901-07.pdf
Was die Digitalisierung betrifft, geschieht dies für den internen
Betrieb als Produktionsarchiv in großem Umfang. Beim WDR laufen die
Roboter rund um die Uhr.
http://www.wdr-mediagroup.com/download/spezialmodule/dokumente/markenwelten_WDRmg_2010.pdf
Vermarktet werden die "Inhalte" über den kommerziellen Arm der einzelnen
Rundfunkanstalten
http://www.wdr-mediagroup.com/programmvermarktung/produktvertrieb/merchandising/#_bn
Hinzu kommt: Ein öffentliches (auch kommerzielles) Zugänglichmachen
dieser Digitalisate wird für die Sendungen vor 1995 nur mit aufwändiger
(prohibitiver) Rechteklärung als möglich angesehen, da eine Webnutzung
in den Verträgen noch nicht vorhersehbar war.
Die Streamingangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
werden zunehmen, allerdings nicht für eine Archivnutzung, sondern um
sich an eine veränderte Mediennutzung (Stichwort zeitversetztes
Fernsehen) anzupassen.
Schöne Grüße
Peter Delin
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Cinemathek
Peter Delin
Blücherplatz 1
10961 Berlin
Tel.: +4930/90226171
Fax.: +4930/90226290
Email: delin@xxxxxx <mailto:delin@xxxxxx>
http://www.zlb.de/fachinformation/spezialbereiche/cinemathek.html
Am 19.11.2013 12:16, schrieb Silke Ecks:
Ich frage mich schon länger, ob das, was die ARD da treibt, eigentlich
überhaupt legal ist, in Anbetracht der GEZ-Gebühren.
Alle diese Dinge sollten Privatpersonen und Forschern
selbstverständlich frei zugänglich sein,
--
http://www.inetbib.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.