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Re: [InetBib] Worst Practice: Warum die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit dem Ausschluss kommerzieller Nutzung Open Access pervertiert



Liebe KuK,

da möchte ich doch mal ein paar Gedanken in den Raum stellen, die mich
in diesem Zusammenhang schon eine Weile umtreiben.
Vorsicht, es wird wieder länglich, und vermutlich ist manches schon
ältlich, aber ich würde mich freuen, Ihre Kommentare hier zu lesen.

Ich halte Open Access für notwendig und so oder so technisch in
Zukunft kaum zu umgehen, wenn nicht der größte Teil der Menschheit
kriminalisiert werden soll.
Neue Zahlungs- und überhaupt Formen des Umgangs mit (kreativen)
Inhalten entstehen bereits, aber Klarheit steht noch aus.

Meines Erachtens ist zu überlegen, wie dabei in gesellschaftlichem
Interesse und teils aus öffentlichen Mitteln erbrachter Aufwand
finanziert wird.
Das schient mir in den Diskussionen, die ich verfolge, immer ausgeklammert.
Wieso letztlich immer über Steuern?

Warum sollten nicht kommerzielle Nutzer dazu beitragen, da ja die
bereitgestellten Inhalte auch zu ihrem Gewinn beitragen?
Z.B. weil die Forschung treibenden Konzerne so grausig arm sind?

So halte ich es für Schwachsinn, dass auf dem Wege der
Gratis-Bereitstellung von Inhalten Industrie und Wirtschaft letztlich
nur einmal mehr subventioniert und auf Steuerzahler-Kosten
freigehalten werden.
Eine kommerzielle / gewinnorientierte (Zweit)Verwendung oder -wertung
würde ich auch für meine eigenen Produkte ausschließen wollen,
jedenfalls wenn ich nicht irgendwie daran beteiligt würde, und wenn
eines meiner Fotos z.B. in einer Werbung für Waffen auftauchen würde,
hätte ich damit noch ganz andere Probleme - sorry!
Vermutlich wäre eine klarere Trennung in künstlerische, Geistes- und
naturwissenschaftliche Inhalte zumindest hilfreich.

(In der Musik z.B. ist es immer wieder 1000x schade, wenn Remixe
untersagt werden oder in der Literatur Fanfiction, und damit
Kreativität vernichtet, aber das ist ne andere Baustelle, auch wenn
sie nebenan liegt. Wie wäre es z.B. mit der Gleichbehandlung von
fiktionalen publizierten Charakteren und Promis, die ja auch meist
keinen Anspruch auf Nichtveröffentlichung ihres eigenen Bildes geltend
machen  können?)

Gesetzliche Grenzen könnten ohne weiteres so gezogen werden, dass
wissenschaftliche Bereiche, Institutionen, Lehrzwecke und weitere
Verwendungen ausgeklammert werden.
Seriöse wissenschaftliche Publikationen mögen kommerziell sein, aber -
gewinnorientiert?
Z.B. könnten, da in diesen Bereichen (z.B. Bildrechte) fast immer im
Nachhinein gezahlt wird, auch Mindesterträge, ab denen eine Zahlung
fällig würde, angesetzt werden
All das ist ja z.B. im Steuerrecht auch geregelt und die Buchführung
würde es m.E. auch heute schon hergeben.

Wenn man sich anguckt, wie pifferig z.B. Verlage mit Freigaben für von
Lehrern zu Unterichtszwecken verwendeten Materialien umgehen, und wie
generös sie sich andererseits bei Stockfotos u.a. gratis zugänglichen
Inhalten bedienen, sehe ich da durchaus Imbalancen und Notwendigkeit
zum Ausgleich.

Die Verwendung von Public-Domain Inhalten mit dem Ziel der
Gewinnerzielung sollte zumindest an Abgaben zugunsten und zur
Erhaltung der bereitstellenden Plattform oder des Instituts oder für
soziale Zwecken o.ä. gekoppelt sein!

Wenn Wikipedia z.B. es so handhaben würde, müssten sie nicht dauernd
jene auch noch anbetteln, die sowieso schon die dann gratis
weitergegebenen Inhalte verfassen, und Bibliotheken wie Bibliothekaren
würde die Flut buchstäblich hunderttausender sinnloser,
abgreiferischer, betrügerischer und aufs Unverschämteste überteuerter
und die Publikationsstatistiken verzerrender BoD-Publikationen von
Mauritius u.a. Steuerhäfen erspart bleiben.

Natürlich sollte Gemeinfreies gemeinfrei bleiben, aber eben zur
privaten, wissenschaftlichen und nicht-kommerziellen Verwendung und
für den Unterricht usw.
Auch hier würde ich es für sinnvoll halten, wenn die nicht-private,
kommerzielle Verwendung aus ihren Gewinnen zumindest etwas zu den
Vorhaltungskosten der gemeinfreien Inhalte beiträgt.
Ein Unternehmer, der z.B. einen klassischen Text verwendet, würde
sonst Eingabe-/ Scankosten usw. berücksichtigen müssen, die sicherlich
höher wären als eine anfallende Gebühr, die durchaus auch im
Nachhinein nach tatsächlichem Gewinn berechnet werden könnte.

Gemeinfrei ist außerdem nicht unbedingt dasselbe wie mit Steuergeld-
und Personalaufwand erzeugten Daten wie z.B. Buchscans von
Bibliotheken.

Andererseits habe ich ein ziemliches Problem damit, dass z.B. die ARD
alte TV-Serien zu z.T. steilen Preisen vertreibt, nicht nur Durbridge
& Co. - bestes Beispiel dafür die Lach- und Sachgeschichten, die mit
den Gebühren der GEZ finanziert wurden, sicherlich durchaus
ertragreich mehrfache Weiterverwertung anderweitig erfahren haben,
und nun in Winz-Häppchen zu 14,99 Regelpreis pro DVD mit lächerlichen
und völlig unökologischen ca. 30 min Spielzeit veröffentlicht werden,
teils mit massivem Kopierschutz und auf Medien von einer Qualität, die
nicht mal als Bierglasuntersetzer taugt.

(Dieses öffentlich-rechtliche Unterfangen könnte sich gerne mal ein
Beispiel an der überaus durchdachten und liebevollen Ausstattung der
Peanuts-Edition nehmen, die im Schnitt 4 25-min-Folgen UND eine dazu
auf Englisch UND mehrere Kurzfilme auf einer Scheibe unterbrachten,
Menüs besaßen und Dokumentationen einfügten- das alles nach meiner
Erinnerung für einen 10er pro DVD mehr, wenn überhaupt!)

Ich frage mich schon länger, ob das, was die ARD da treibt, eigentlich
überhaupt legal ist, in Anbetracht der GEZ-Gebühren.

Alle diese Dinge sollten Privatpersonen und Forschern
selbstverständlich frei zugänglich sein, aber sobald mit einer
Verwendung Gewinn erzielt wird, sehe ich Regelungsbedarf.

Ich frage mich, ob die Entwerfer der Lizenzen ihrerzeit da nicht etwas
blauäugig und Kapitalismus-begeistert rangegangen sind.

Bei dem Wetter empfiehlt Lichttherapie-
Silke Ecks

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Am 19. November 2013 09:48 schrieb Klaus Graf
<klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>:
http://www.preussischer-kulturbesitz.de/schwerpunkte/digitalisierung/best-practice-empfehlung-zu-open-access.html


-- 
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