Vielen Dank fuer die vielen Recherchen. Natuerlich habe ich
vorausgesetzt, dass hier bekannt ist, was in der Wikipedia und in
Wikisource zum Allgemeinwissen gehoert: "Man darf aber nicht einfach
70 Jahre zum Todestag addieren: Die Gemeinfreiheit beginnt mit dem 1.
Januar des Jahres, das auf das 70. Todesjahr des Urhebers folgt
(Beispiel: das Todesdatum eines Malers 15. Mai 1938 hat im
Urheberrecht zur Folge, dass seine Werke ab 1. Januar 2009 gemeinfrei
sind). Die Schutzfristen werden also immer erst vom Januar desjenigen
Jahres an gerechnet, der auf das maßgebliche Ereignis folgt: siehe §
69 UrhG (ehemals § 34 LUG, § 29 KUG), Art. 7 Abs. 5 RBÜ, Art. 8
EU-Schutzdauerrichtlinie." Bis zum Jahresende steht der "Rekord" also
dank Trendelenburg bei 1867, wenn niemand etwas Aelteres findet. Bei
Trendelenburg wurde leider nicht der Zitierlink des GBV angegeben, den
ich aus einer der vier Titelaufnahmen hier nachtrage:
http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=325661359
<http://gso.gbv.de/DB=2.1/SET=1/TTL=11/SHW?FRST=15/PRS=HOL> ist kein
gueltiger Link. Klaus Graf