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Re: [InetBib] Urheberrechtsreform - Planungen
- Date: Wed, 10 Aug 2011 16:30:15 +0200
- From: Matthias Ulmer <mulmer@xxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Urheberrechtsreform - Planungen
Lieber Herr Kuhlen,
die Form, wie hier gleich Offenlegung gefordert wird und einzelne in Rage
geraten erschreckt mich und ich bereue sofort, überhaupt ein Wort dazu gesagt
zu haben. Es wundert mich nicht, dass man in diesem Klima lieber schweigt als
offen diskutiert.
Also: es gibt kein "Einigungspapier" das man offen legen könnte. Es gibt eine
Arbeitsgruppe (vermutlich neben x anderen), die sich regelmäßig austauscht und
durch gegenseitige Information versucht eine gute Lösung zu erarbeiten. Dabei
informieren die Verbände, Ministerien, Kommission und Verwertungsgesellschaften
über ihre Aktivitäten zum Thema verwaiste Werke und digitale Bibliotheken.
Niemand weiß natürlich, was das Ministerium am Ende als konkreten Entwurf
vorlegen wird. Aber es wäre eigenartig, wenn das ganz im Widerspruch zu den
Gesprächen steht. Eigentlich finden Sie in dem Entwurf einer europäischen
Richtlinie, in der Stellungnahme des Bundesrates und in der Antwort der
Bundesregierung auf die kleine Anfrage die meisten Punkte beantwortet.
Diligent search, aber automatisiert, über vorgeschriebene Datenbanken,
unterstützt durch Arrow, mit Dokumentation, Lizenzierung über die
Verwertungsgesellschaft, Zahlung einer Vergütung mit treuhänderischer
Verwaltung. So würde ich das aktuell knapp skizzieren.
Herzliche Grüße
Matthias Ulmer
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Am 10.08.2011 um 15:31 schrieb Klaus Graf:
On Tue, 09 Aug 2011 16:04:19 -0700
Rainer Kuhlen <rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Vielen Dank Herr Upmeier - ich denke, der DBV bewegt sich
hier in die
richtige Richtung, z.B. auch mit dem Hinweis auf eine
möglichst
weitgehende Automatisierung der diligent search. Der
SPD-Vorschlag z.B.
ist für die Bedürfnisse der Massendigitalisierung nicht
brauchbar.
Ich wundere mich allerdings über das Schweigen von Herrn
Ulmer auf meine
Aufforderung (INETBIB von gestern), die "nicht mehr
strittige Lösung"
öffentlich zu machen. Solange das "Einigungspapier" nicht
öffentlich
gemacht wird, gilt weiterhin die Kritik des
Aktionsbündnisses in seiner
Pressemitteilung schon vom 4.1.2011:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0111.html.de
und
darin u.a. die Aussagen, mit denen ich zitiert werde:
Kuhlen empfiehlt dringend, „die Bedenken zahlreicher
Bibliothekare und
Archivare gegenüber dem vagen Konzept der ‚sorgfältigen
Suche’ ernst zu
nehmen und konkrete Suchpläne zur Diskussion zu stellen,
statt weiter
hinter verschlossenen Türen zu verhandeln“. Außerdem
müsse
sichergestellt werden, dass die Verwertungsgesellschaften
keine
exklusiven Nutzungsrechte für die Vervielfältigung und
Zugänglichmachung
verwaister Werke einräumen dürfen: „Einen wertvollen Teil
unseres
kulturellen Erbes mühsam bergen und ihn dann gleich
wieder wegschließen
— das geht nicht an.“
RK
Die erbaermliche Blockierei wird von der Deutschen
Nationalbibliothek und ihrer Direktorin mitgetragen:
http://archiv.twoday.net/stories/6460982/
Es genuegt fuer die unfaehige Sachbearbeitung des
Bundesdatenschutzbeauftragten, wenn eine Behoerde
behauptet, sie habe zu einem Sachverhalt keine Unterlagen -
dann ist sie fein raus ...
Klaus Graf
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