[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] Wie die VG Wort die Forschungsfreiheit angreifen will



Ach lieber Herr Ulmer,

Ihr Weltbild ist wirklich sehr einfach gestrickt.
Viele haben gehofft, dass Google die Sache vor Gericht durchzieht. Sie wurden
enttäuscht. Dafür gibt es auch gute kommerzielle Gründe, vgl.
http://www.pcworld.com/businesscenter/article/153085/in_google_book_settlement_business_trumps_ideals.html
Und das Verfahren wurde nicht zwei Jahre verschleppt, sondern die außergerichtlichen Einigungsverhandlungen für das Settlement haben sich solange hingezogen. Vielleicht denken Sie mal dran, wie lange das bei Börsenverein und Verlage gegen Subito gedauert hat. Da ging das in USA noch schnell.
Nach ihrem nun öffentlich gemachten Brief werden wir in Stuttgart 
unseren geplanten UTB Trial wohl nicht mehr anlaufen lassen. Warum 
sollten wir uns dafür hergeben, mit einem Verleger zu kooperieren, der 
in dreister Manier Bibliotheken und ihre Nutzer für die Wahrnehmung 
ihrer durch das UrhG garantierten Rechte zu kriminalisieren sucht. Wir 
werden nicht Ihre willigen Helfer sein, die dafür sorgen, dass sich die 
Abkassier-Mentalität des Ulmer-Verlags als Modell für andere Verlage 
erweist, indem die Studierenden für jeden Ausdruck aus einem ihrer 
E-Books zur Kasse gebeten werden. Wenn nicht mal eine Übernahme von 
Textpassagen durch Kopieren & Einfügen möglich ist, dann weiß ich 
sowieso nicht, was solch ein Produkt an der Hochschule zu suchen hat 
(vgl. Oliver Obst in http://www.uni-muenster.de/ZBMed/aktuelles/1198, 
der von einer "doppelten Versuchsanordnung" spricht und mit Recht das 
"innovativ" in Anführungszeichen setzt). "Wenn ein Nutzer aus einem 
eBook etwas kopieren möchte, so wird er auf den Shop der UTB-Website 
weitergeleitet (dieses Weiterleiten ist kostenlos) und kann dort 
Druckrechte kaufen und mit seiner Kreditkarte bezahlen." Nachdem es 
daran massive Kritik gab, soll es jetzt ein Standard-Kopierrecht geben, 
das sich auf ca. 2 bis 5 Seiten pro Titel beschränken wird. Alternativ 
soll es auch möglich sein, weitere Kopierrechte über den integrierten 
UTB-Shop mit der lizenzierenden UB zentral abzurechnen, was die Kosten 
gewaltig in die Höhe treiben dürfte. Wenn Sie so tun, als wären sie mit 
ihrem Angebot bei den Bibliotheken auf begeisterte Resonanz gestoßen, 
dann unterschlagen Sie, dass es im Vorfeld und immer noch massive Kritik 
wegen der eingeschränkten Druck und Kopierrechte gegeben hat - viele 
Bibliotheken haben sich nur mit großen Bauchschmerzen zu einem Trial 
entschlossen, weil UTB in manchen Bereichen ein Quasi-Monopol hat und 
sie denken, dass sie nicht drum herum kommen. Die von Bibliotheken im 
Vorfeld des Trials in Gesprächen mit UTB geäußerten Wünsche wurden 
größtenteils völlig ignoriert.
Mit besten Grüßen,
B.-C. Kämper, Stuttgart

Matthias Ulmer schrieb:
Es gibt doch keinen Zweifel, dass Google hilfreich ist. Die Zahl der teilnehmenden Verlage steigt ja ständig. Da müssen Sie niemandem etwas beweisen.
Es geht um die Frage, ob man frei entscheiden darf, ob man teilnehmen 
will. Da kommen wir wieder an den ewig gleichen Punkt: Verleger- und 
Autorenverbände kämpfen für die freie Entscheidung. Sie kämpfen dagegen.
Es ist also objektiv falsch, dass die VG Wort die Schnipsel-Anzeige 
verbieten will. Sie will die eigenmächtige Anzeige verbieten.
Es überrascht nicht, dass Sie Googles Interpretation des Fair Use 
korrekt finden. Das ist Ihre Meinung. Und die wird sicher auch nicht 
dadurch erschüttert, dass Google nun einen gigantischen Betrag zur 
Beilegung des Rechtsstreits zahlt und vorher durch üble Tricks das 
Verfahren zwei Jahre lang verschleppt hat. Wer ein reines Gewissen 
hat, der müsste doch die Entscheidung des Gerichts herbeisehnen.
Übrigens: bei Libreka werden die Volltexte indiziert, genau so wie bei 
Google. Erst nach der Indizierung wird festgelegt, welche Seiten von 
der Anzeige ausgeschlossen werden.



Am 28.03.2009 um 18:14 schrieb "Klaus Graf" <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>:
Zur wissenschaftlichen Anwendung von Google Buchsuche ein
Beispiel:

http://books.google.com/books?hl=de&q="speyrer+chronik"+-lehmann&btnG=Nach+Büchern+suchen
39 Treffer, gleiche Suche bei Libreka 8 (was heisst, dass
man auch Libreka nutzen sollte).

Hier geht es darum, in Art eines Citation Index
herauszufinden, wer ein bestimmtes mittelalterliches
Geschichtswerk zitiert/verwertet.

http://tinyurl.com/c3asl4

lässt sich sofort als irrelevant ausschließen, da es um
eine andere Chronik geht und dies sowohl aus dem kurzen
Exzerpt der Trefferliste als auch aus dem Schnipsel
eindeutig hervorgeht.

Die VG Wort will aber die Schnipseldarstellung und die
Trefferlistenexzerpte verbieten! Man erfuehre also nur,
dass Speyrer Chronik auf einer bestimmten Seite vorkommt,
muesste sich also das Buch vergeblich besorgen!

http://tinyurl.com/dadu75

Hier muss man den Schnipsel konsultieren und wenn man - wie
ich - das Werk hinreichend kennt, weiss man sofort, dass
auf die Wiedergabe der "Scheyrer Chronik" in der "Speyrer
Chronik" angespielt wird. Auch diesen Treffer koennte man
bei einer grossen Anzahl von Fragestellungen dadurch sofort
aussortieren.

Diese Forschungsmoeglichkeiten will uns die VG Wort
kuenftig verbieten!

Die Verlage koennten sie sofort anbieten im Rahmen des
Partnerprogramms und wuerden dazu noch am Anzeigenerloes
beteiligt!

Klaus Graf



--

Universitätsbibliothek
Universität Stuttgart Holzgartenstrasse 16 70550 Stuttgart
Tel. +49-(0)711-685-64731
    +49-(0)711-685-64731



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.