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Re: [InetBib] Wie die VG Wort die Forschungsfreiheit angreifen will



Wenn ich Bibliothekare beleidige durch die Aussage, dass das Vorgeben in Würzburg und Darmstadt kriminell ist, und es ist in Wahrheit gesetzestreu, dann gebe ich Ihnen und Ihrer Verärgerung recht. Tun Sie das umgekehrt auch, wenn sich das Vorgehen tatsächlich als ungesetzmäßig herausstellt?





Am 28.03.2009 um 21:59 schrieb Bernd-Christoph Kämper <bernd-christoph.kaemper@xxxxxxxxxxxxxxxxxx e>:

Ach lieber Herr Ulmer,

Ihr Weltbild ist wirklich sehr einfach gestrickt.
Viele haben gehofft, dass Google die Sache vor Gericht durchzieht. Sie wurden
enttäuscht. Dafür gibt es auch gute kommerzielle Gründe, vgl.
http://www.pcworld.com/businesscenter/article/153085/in_google_book_settlement_business_trumps_ideals.html
Und das Verfahren wurde nicht zwei Jahre verschleppt, sondern die au ßergerichtlichen Einigungsverhandlungen für das Settlement haben sic h solange hingezogen. Vielleicht denken Sie mal dran, wie lange das bei Börsenverein und Verlage gegen Subito gedauert hat. Da ging das in USA noch schnell.

Nach ihrem nun öffentlich gemachten Brief werden wir in Stuttgart un seren geplanten UTB Trial wohl nicht mehr anlaufen lassen. Warum sol lten wir uns dafür hergeben, mit einem Verleger zu kooperieren, der in dreister Manier Bibliotheken und ihre Nutzer für die Wahrnehmung ihrer durch das UrhG garantierten Rechte zu kriminalisieren sucht. W ir werden nicht Ihre willigen Helfer sein, die dafür sorgen, dass si ch die Abkassier-Mentalität des Ulmer-Verlags als Modell für andere Verlage erweist, indem die Studierenden für jeden Ausdruck aus einem ihrer E-Books zur Kasse gebeten werden. Wenn nicht mal eine Übernah me von Textpassagen durch Kopieren & Einfügen möglich ist, dann weiß ich sowieso nicht, was solch ein Produkt an der Hochschule zu s uchen hat (vgl. Oliver Obst in http://www.uni-muenster.de/ZBMed/aktuelles/1198 , der von einer "doppelten Versuchsanordnung" spricht und mit Recht das "innovativ" in Anführungszeichen setzt). "Wenn ein Nutzer aus ei nem eBook etwas kopieren möchte, so wird er auf den Shop der UTB-Web site weitergeleitet (dieses Weiterleiten ist kostenlos) und kann dor t Druckrechte kaufen und mit seiner Kreditkarte bezahlen." Nachdem e s daran massive Kritik gab, soll es jetzt ein Standard-Kopierrecht g eben, das sich auf ca. 2 bis 5 Seiten pro Titel beschränken wird. Al ternativ soll es auch möglich sein, weitere Kopierrechte über den in tegrierten UTB-Shop mit der lizenzierenden UB zentral abzurechnen, w as die Kosten gewaltig in die Höhe treiben dürfte. Wenn Sie so tun, als wären sie mit ihrem Angebot bei den Bibliotheken auf begeisterte Resonanz gestoßen, dann unterschlagen Sie, dass es im Vorfeld und i mmer noch massive Kritik wegen der eingeschränkten Druck und Kopierr echte gegeben hat - viele Bibliotheken haben sich nur mit großen Bau chschmerzen zu einem Trial entschlossen, weil UTB in manchen Bereich en ein Quasi-Monopol hat und sie denken, dass sie nicht drum herum k ommen. Die von Bibliotheken im Vorfeld des Trials in Gesprächen mit UTB geäußerten Wünsche wurden größtenteils völlig ignoriert.

Mit besten Grüßen,
B.-C. Kämper, Stuttgart

Matthias Ulmer schrieb:
Es gibt doch keinen Zweifel, dass Google hilfreich ist. Die Zahl der teilnehmenden Verlage steigt ja ständig. Da müssen Sie niemand em etwas beweisen.

Es geht um die Frage, ob man frei entscheiden darf, ob man teilnehmen will. Da kommen wir wieder an den ewig gleichen Punkt: Verleger- und Autorenverbände kämpfen für die freie Entscheidung. Sie kämpfen dagegen.

Es ist also objektiv falsch, dass die VG Wort die Schnipsel-Anzeige verbieten will. Sie will die eigenmächtige Anzeige verbieten.

Es überrascht nicht, dass Sie Googles Interpretation des Fair Use korrekt finden. Das ist Ihre Meinung. Und die wird sicher auch nic ht dadurch erschüttert, dass Google nun einen gigantischen Betrag zur Beilegung des Rechtsstreits zahlt und vorher durch üble Tricks das Verfahren zwei Jahre lang verschleppt hat. Wer ein reines Gew issen hat, der müsste doch die Entscheidung des Gerichts herbeiseh nen.

Übrigens: bei Libreka werden die Volltexte indiziert, genau so wie bei Google. Erst nach der Indizierung wird festgelegt, welche Sei ten von der Anzeige ausgeschlossen werden.




Am 28.03.2009 um 18:14 schrieb "Klaus Graf" <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx >:

Zur wissenschaftlichen Anwendung von Google Buchsuche ein
Beispiel:

http://books.google.com/books?hl=de&q="speyrer+chronik"+- lehmann&btnG=Nach+Büchern+suchen

39 Treffer, gleiche Suche bei Libreka 8 (was heisst, dass
man auch Libreka nutzen sollte).

Hier geht es darum, in Art eines Citation Index
herauszufinden, wer ein bestimmtes mittelalterliches
Geschichtswerk zitiert/verwertet.

http://tinyurl.com/c3asl4

lässt sich sofort als irrelevant ausschließen, da es um
eine andere Chronik geht und dies sowohl aus dem kurzen
Exzerpt der Trefferliste als auch aus dem Schnipsel
eindeutig hervorgeht.

Die VG Wort will aber die Schnipseldarstellung und die
Trefferlistenexzerpte verbieten! Man erfuehre also nur,
dass Speyrer Chronik auf einer bestimmten Seite vorkommt,
muesste sich also das Buch vergeblich besorgen!

http://tinyurl.com/dadu75

Hier muss man den Schnipsel konsultieren und wenn man - wie
ich - das Werk hinreichend kennt, weiss man sofort, dass
auf die Wiedergabe der "Scheyrer Chronik" in der "Speyrer
Chronik" angespielt wird. Auch diesen Treffer koennte man
bei einer grossen Anzahl von Fragestellungen dadurch sofort
aussortieren.

Diese Forschungsmoeglichkeiten will uns die VG Wort
kuenftig verbieten!

Die Verlage koennten sie sofort anbieten im Rahmen des
Partnerprogramms und wuerden dazu noch am Anzeigenerloes
beteiligt!

Klaus Graf





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