[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: [InetBib] Jetzt berichtet auch Heise über die neuen Subito-Verträge und -Konditionen
- Date: Tue, 26 Feb 2008 15:42:37 +0100
- From: "Klaus Graf" <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Jetzt berichtet auch Heise über die neuen Subito-Verträge und -Konditionen
Ich denke, die besonders miese und unanstaendige
Vorgehensweise von Subito, die jetzt mit der
Gegendarstellungsforderung (mag diese auch teilweise
berechtigt sein) fortgesetzt wird, ergibt sich detailliert
aus den Beitraegen in:
http://medinfo.netbib.de/tag/subito
Einschlaegig ist hier vor allem:
http://medinfo.netbib.de/archives/2008/01/31/2488
Da die Vertraege im Internet veroeffentlicht wurden und
zwar vom Berechtigten, sind sie oeffentlich (siehe auch
Steinhauer hier). In den Kommentaren zu diesem Beitrag
werden Ersatz-Adressen fuer die vom Boersenverein
entfernten Vertragsbestandteile angegeben. Die Vertraege
sind also nach wie vor im Internet nachlesbar.
Heise hat seinen Beitrag inzwischen korrigiert:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/103973
Da von Subito keine klaren Aussagen zu erhalten waren und
das ganze Gebiet hochkomplex ist, ist es einfach nur
niedertraechtig, von Seiten Subitos mit Schmutz auf Dr.
Mueller zu werfen.
Es ist vorgesehen, dass eine Kundenbibliothek pro
Zeitschrift und Jahr nur zehn Artikel zu den
vergleichsweise guenstigen Konditionen erhalten darf, das
geht klar aus dem von Herrn Mueller zitierten Passus
hervor. Ob das jetzt schon eine geltende Regelung ist,
spielt keine Rolle.
Durch das Knebelvertragswerk wird die wissenschaftliche
Informationsversorgung gravierend beeintraechtigt.
Studenten koennen sich die ueberteuerten Monopolpreise der
Verlage nicht leisten, und die Kundenbibliotheken werden
ihren Service angesichts der Begrenzung auf zehn Artikel
nicht im bisherigen Ausmass aufrechterhalten koennen.
Da sich Lieferungen auch auf die vom Gesetz zugelassenen
Lieferungen per Post oder Fax beziehen, werden die Rechte
der Bibliothekskunden nach dem Urheberrechtsgesetz durch
die vorgesehene Begrenzung drastisch beschraenkt bzw.
ausgehebelt.
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.