[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] Jetzt berichtet auch Heise über die neuen Subito-Verträge und -Konditionen



Lieber Herr Schwiemann

ich bin kein "Feld-, Wald- und Wiesenjurist", sondern überhaupt kein Jurist, daher wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie nun für jedermann verständlich erläutern würden, was es nun mit den maximal 10 Lieferungen auf sich hat.

Natürlich kann man juristische Vertragstexte nicht mit common sense lesen, aber dem Laien erläutern schon. Ich lese es auch so, dass in den nächsten 18 Monaten subito-Lieferbibliothek höchstens 10 Kopien aus einer einzelnen Zeitschrift versenden darf. Herr Krempl hier einen Vorwurf zu machen oder gar einen Gegendarstellung erzwingen zu wollen, halte ich für abwegig.

Im übrigen ist ihr Verweis auf 2.9.2 wenig hilfreich, wenn Sie nicht sagen, was da zu den 10 Kopien einschlägig steht und wenn niemand das überprüfen kann, was dort steht. Sie behaupten den Text ja als nicht-öffentlich. Das ist natürlich vollkommener Unsinn für eine mit öffentlichen Geldern auf den Weg gebrachte Einrichtung beschämend. Wie konnte sich subito auf Gehimhaltung verpflichten?

Der Text ist im übrigen im Web und kann und darf zitiert werden (s. auch die fachliche Begründung von Herrn Steinhauer). Was ich in 2.9.2 lese, ist Teil des Skandals, nämlich, dass wieder ein gemeinsamer Ausschuss gegründet werden soll ("ist vereinbart") mit drei Verlagsvertretern und drei subito-Vertretern. Wie offenbar bei Bibliotheksfunktionären üblich, bleiben diese gerne mit den Verlagen unter sich. Es ist höchste Zeit, dass solche Verhandlungen nur zusammen mit Vertretern aus Bildung und Wissen, also mit den eigentlich Betroffenen, geführt werden, also z.B. mit dem Aktionbündnis und/oder der IuK-Initiative.

Ebenso ist es höchste Zeit, dass die staatlichen und Regulierungsinstanzen hier eingreifen, nicht zuletzt auch die Datenschutzbeauftragten, denn dass subito einverstanden ist, dass Verlage die Daten aus der Zentralregulierung einsehen dürfen, ist doch schon mehr als nur ein harmloses Detail. In 4.5 des allgemeinen Rahmenvertrags, der ja weiter auch für den Nachtrag Nr 1 gilt, heißt es:

"Der Verlag hat das Recht, die Zentralregulierung einschließlich der zugehörigen Unterlagen und Aufzeichnungen auf eigene Kosten bei subito e.V. zu prüfen, soweit sie den Dokumentlieferdienst von subito e.V. ab dem Datum der SLS Implementierung betreffen. Damit der vorliegende Rahmenvertrag den Lieferbibliotheken zugute kommt, hat der Verlag ebenso das Recht, Unterlagen und Aufzeichnungen auf eigene Kosten bei den Lieferbibliotheken zu prüfen, soweit sie den Dokumentlieferdienst von subito e.V. ab dem Datum der SLS Implementierung betreffen."

Aber vielleicht können Sie auch das klarstellen.
RK


Jörg Schwiemann schrieb:
Sehr geehrter Herr Müller,

ich gebe zu, daß dieser Text für "Feld-, Wald- und Wiesenjuristen" (O-Ton HM) nicht ganz einfach zu interpretieren ist:

1. der Passus bezieht sich auf Kopien pro Zeitschrift und Kundenbibliothek (gemeint ist hier eine Campuszugehörigkeit) pro Kalenderjahr.

2. ganz klar geht aus dem Kapitel 2.8.2 hervor, daß die Realisierung von unserer Seite auch erst in 18 Monaten ("spätestens") erfolgen muß. Hilfreich wäre es für die Allgemeinheit auch gewesen den Passus 2.9.2 aus dem übrigens nicht öffentlichen Vertrag mit aufzuführen.

3. die Einführung dieses sogenannten Cap ist allerdings noch keine beschlossene Sache. subito ist verpflichtet, für die Verlage hier statistische Daten zu erheben, um dann in einem Gremium zu einer Entscheidung über die Einführung kommen zu können. Dies werden wir genauso tun.

Die Punkte 1 und 2 reichen aus meiner Sicht für eine Gegendarstellung der Formulierung von Herrn Stefan Krempl (Autor des heise-Artikels) völlig aus. Ich bin als Laie ehrlich gesagt ein bißchen erschüttert, dies einem gestandenen Juristen erläutern zu müssen.

Mit freundlichen Grüssen,
Jörg Schwiemann.

PS: diese Email ist keine offizielle Stellungnahme von subito.


 Wenn der Kollege Schwiemann schreibt:

Es trifft nicht zu, daß es eine Verpflichtung der
subito-Lieferbibliotheken gibt, innerhalb von 18 Monaten höchstens 10
Kopien aus einer einzelnen Zeitschrift zu liefern.

dann möchte ich ihm entgegenhalten:

2.8.2 des Nachtrag Nr. 1 zum Rahmenvertrag lautet wörtlich:
"Vorbehaltlich Ziffer 2.9.2 dieses Nachtrages verpflichtet sich subito
e.V.und wird auch
seine innerhalb Deutschlands als Lieferbibliotheken agierenden
Mitgliedsbibliotheken
dazu verpflichten, bis spätestens 18 Monate nach dem Datum dieses
Nachtrages zum Rahmenvertrag insgesamt maximal zehn Lieferungen von in
einer Veröffentlichung erschienenen Artikeln pro Kalenderjahr und
Kundenbibliothek zu tätigen. Die Höchstzahl
von zehn Lieferungen pro Kalenderjahr und Kundenbibliothek gilt
unabhängig davon, ob
es sich bei der Kundenbibliothek um den Empfänger eines veröffentlichten
Artikels als
Angehöriger der Kundengruppe 3 oder aufgrund eines Auftrags handelt, die
die Kundenbibliothek von einem Angehörigen der Kundengruppe 1A oder 1B
erhalten hat. Wenn die Höchstzahl von zehn Lieferungen bei einer
bestimmten Veröffentlichung und
Kundenbibliothek erreicht ist, können die Lieferbibliotheken innerhalb
Deutschlands
weiterhin jeden Artikel aus jeder Veröffentlichung gegen eine für die
Kundengruppe 2
geltende Lizenzgebühr liefern."

Mit freundlichen Grüßen

--
Dr. Harald Müller

Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und
Völkerrecht / Bibliothek
Max Planck Institute for Comparative Public Law
and International Law / Library
Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593
Mail: hmueller@xxxxxxx




--
Joerg Schwiemann
subito e.V.   - Administration -

Cicerostr. 37, 10709 Berlin, Germany
e-mail schwiemann@xxxxxxxxxxxxx
tel    ++49-30-417497-14
fax    ++49-30-417497-20



--
********************************
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Department of Computer and Information Science
University of Konstanz, Germany
Speaker of the Coalition "Copyright for Education and Science"
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/
URL: www.kuhlen.name
Email: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx
Phone/Konstanz: 0049 7531 882879
Phone Berlin: 0049 30 27594241; Cell: 0171 4527010



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.