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[InetBib] Subito-Vertrag ablieferungspflichtig
- Date: Tue, 26 Feb 2008 15:03:47 +0100 (CET)
- From: Eric Steinhauer<eric.steinhauer@xxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Subito-Vertrag ablieferungspflichtig
Liebe Liste,
der Kollege Schwiemann merkte kritisch an, dass der geschätze Kollege Müller
aus dem Subito-Vertrag als einem "nicht-öffentlichen Vertrag" zitiert hat. Hier
möchte ich einhaken.
Der Subito-Vertrag war jedenfalls am 7. Februar 2008 unter der URL
http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=69173&seite=80&dl_id=176529
öffentlich zugänglich.
Damit kann im Rahmen von § 51 UrhG aus diesem Vertrag auch problemlos und legal
zitiert werden.
Leider ist der Vertrag unter der angegebenen URL nicht mehr verfügbar. Ich
hoffe aber sehr, dass das Dokument ordentlich an die Deutsche
Nationalbibliothek abgeliefert worden ist und dort jedem Interessierten zur
Einsichtnahme zur Verfügung steht.
Nach § 15 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) ist
ablieferungspflichtig, wer berechtigt ist, das Medienwerk öffentlich zugänglich
zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in
Deutschland hat. Die Ablieferung muss nach § 16 DNBG binnen einer Woche seit
Beginn der Verbreitung oder der öffentlichen Zugänglichmachung an die
Bibliothek erfolgen.
Ich gehe nicht davon aus, dass der Börsenverein Texte ohne Zustimmung des
Berechtigten öffentlich zugänglich macht. Der Subito-Vertrag wurde damit
ordentlich publiziert und unterliegt im Übrigen der Ablieferungspflicht an die
DNB.
Dieser Ablieferungspflicht nachzukommen, dürfte für den Börsenverein, der
immerhin im Verwaltungsrat der Nationalbibliothek sitzt, ein nobile officium
sein.
Oder habe ich da etwas ganz falsch verstanden ....?
;)
Viele Grüße
Eric Steinhauer
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.