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RE: [InetBib] Jetzt berichtet auch Heise über die neuen Subito-Verträge und -Konditionen



Sehr geehrter Herr Müller,

ich gebe zu, daß dieser Text für "Feld-, Wald- und Wiesenjuristen" (O-Ton HM) nicht ganz einfach zu interpretieren ist:

1. der Passus bezieht sich auf Kopien pro Zeitschrift und Kundenbibliothek (gemeint ist hier eine Campuszugehörigkeit) pro Kalenderjahr.

2. ganz klar geht aus dem Kapitel 2.8.2 hervor, daß die Realisierung von unserer Seite auch erst in 18 Monaten ("spätestens") erfolgen muß. Hilfreich wäre es für die Allgemeinheit auch gewesen den Passus 2.9.2 aus dem übrigens nicht öffentlichen Vertrag mit aufzuführen.

3. die Einführung dieses sogenannten Cap ist allerdings noch keine beschlossene Sache. subito ist verpflichtet, für die Verlage hier statistische Daten zu erheben, um dann in einem Gremium zu einer Entscheidung über die Einführung kommen zu können. Dies werden wir genauso tun.

Die Punkte 1 und 2 reichen aus meiner Sicht für eine Gegendarstellung der Formulierung von Herrn Stefan Krempl (Autor des heise-Artikels) völlig aus. Ich bin als Laie ehrlich gesagt ein bißchen erschüttert, dies einem gestandenen Juristen erläutern zu müssen.

Mit freundlichen Grüssen,
Jörg Schwiemann.

PS: diese Email ist keine offizielle Stellungnahme von subito.


 Wenn der Kollege Schwiemann schreibt:

Es trifft nicht zu, daß es eine Verpflichtung der
subito-Lieferbibliotheken gibt, innerhalb von 18 Monaten höchstens 10
Kopien aus einer einzelnen Zeitschrift zu liefern.

dann möchte ich ihm entgegenhalten:

2.8.2 des Nachtrag Nr. 1 zum Rahmenvertrag lautet wörtlich:
"Vorbehaltlich Ziffer 2.9.2 dieses Nachtrages verpflichtet sich subito
e.V.und wird auch
seine innerhalb Deutschlands als Lieferbibliotheken agierenden
Mitgliedsbibliotheken
dazu verpflichten, bis spätestens 18 Monate nach dem Datum dieses
Nachtrages zum Rahmenvertrag insgesamt maximal zehn Lieferungen von in
einer Veröffentlichung erschienenen Artikeln pro Kalenderjahr und
Kundenbibliothek zu tätigen. Die Höchstzahl
von zehn Lieferungen pro Kalenderjahr und Kundenbibliothek gilt
unabhängig davon, ob
es sich bei der Kundenbibliothek um den Empfänger eines veröffentlichten
Artikels als
Angehöriger der Kundengruppe 3 oder aufgrund eines Auftrags handelt, die
die Kundenbibliothek von einem Angehörigen der Kundengruppe 1A oder 1B
erhalten hat. Wenn die Höchstzahl von zehn Lieferungen bei einer
bestimmten Veröffentlichung und
Kundenbibliothek erreicht ist, können die Lieferbibliotheken innerhalb
Deutschlands
weiterhin jeden Artikel aus jeder Veröffentlichung gegen eine für die
Kundengruppe 2
geltende Lizenzgebühr liefern."

Mit freundlichen Grüßen

--
Dr. Harald Müller

Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und
Völkerrecht / Bibliothek
Max Planck Institute for Comparative Public Law
and International Law / Library
Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593
Mail: hmueller@xxxxxxx




--
Joerg Schwiemann
subito e.V.   - Administration -

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e-mail schwiemann@xxxxxxxxxxxxx
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