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RE: [InetBib] Jetzt berichtet auch Heise über die neuen Subito-Verträge und -Konditionen



 Wenn der Kollege Schwiemann schreibt:

Es trifft nicht zu, daß es eine Verpflichtung der 
subito-Lieferbibliotheken gibt, innerhalb von 18 Monaten höchstens 10 
Kopien aus einer einzelnen Zeitschrift zu liefern.

dann möchte ich ihm entgegenhalten:

2.8.2 des Nachtrag Nr. 1 zum Rahmenvertrag lautet wörtlich:
"Vorbehaltlich Ziffer 2.9.2 dieses Nachtrages verpflichtet sich subito e.V.und
wird auch
seine innerhalb Deutschlands als Lieferbibliotheken agierenden
Mitgliedsbibliotheken
dazu verpflichten, bis spätestens 18 Monate nach dem Datum dieses Nachtrages zum
Rahmenvertrag insgesamt maximal zehn Lieferungen von in einer Veröffentlichung
erschienenen Artikeln pro Kalenderjahr und Kundenbibliothek zu tätigen. Die
Höchstzahl
von zehn Lieferungen pro Kalenderjahr und Kundenbibliothek gilt unabhängig
davon, ob
es sich bei der Kundenbibliothek um den Empfänger eines veröffentlichten
Artikels als
Angehöriger der Kundengruppe 3 oder aufgrund eines Auftrags handelt, die die
Kundenbibliothek von einem Angehörigen der Kundengruppe 1A oder 1B erhalten hat.
Wenn die Höchstzahl von zehn Lieferungen bei einer bestimmten Veröffentlichung
und
Kundenbibliothek erreicht ist, können die Lieferbibliotheken innerhalb
Deutschlands
weiterhin jeden Artikel aus jeder Veröffentlichung gegen eine für die
Kundengruppe 2
geltende Lizenzgebühr liefern."

Mit freundlichen Grüßen

--
Dr. Harald Müller
 
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht /
Bibliothek
Max Planck Institute for Comparative Public Law
and International Law / Library
Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593
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