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Re: [InetBib] Fotografierverbot in Universitätsbibliotheken
- Date: Sun, 24 Nov 2019 22:02:51 +0000
- From: "Franke, Fabian via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Fotografierverbot in Universitätsbibliotheken
Liebe Frau Munique, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich weiß nicht, ob der Fotografieversuch in der Universitätsbibliothek Bamberg
stattfand. Tatsächlich ist bei uns eine vorherige Einwilligung erforderlich.
Der Grund ist, dass sich die Menschen, die in der Bibliothek arbeiten, durch
das Fotografieren gestört fühlen können. Wir sehen es als unsere primäre
Aufgabe, den Studierenden, Lehrenden und Forschenden optimale
Arbeitsbedingungen in der Bibliothek zu bieten und nicht als Kulisse für privat
oder beruflich veranlasste Fotografien zu dienen.
Viele Grüße
Fabian Franke
Dr. Fabian Franke
Direktor der
Universitätsbibliothek Bamberg
Feldkirchenstr. 21
96052 Bamberg
Tel.: +49 951/863-1500
Fax: +49 951/863-1565
E-Mail: fabian.franke@xxxxxxxxxxxxxx
URL: http://www.uni-bamberg.de/ub/
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] Im Auftrag von Thomas Hartmann
via InetBib
Gesendet: Sonntag, 24. November 2019 12:37
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: Re: [InetBib] Fotografierverbot in Universitätsbibliotheken
Liebe Frau Munique,
wenn wie beschrieben keine Menschen erkennbar sind, spielt das Recht am
eigenen Bild KEINE Rolle.
Ja, Bibliotheken haben zwar wie jeder andere Hauseigentümer auch ein
Hausrecht. Ich hoffe aber nicht, dass Bibliotheken dies ohne
Veranlassung wahrnehmen. Eine urheberrechtliche Instrumentalisierung des
Hausrechts wie es nicht selten bei Museen (vgl. z.Bsp.
https://netzpolitik.org/2018/urheberrecht-abgelaufen-trotzdem-abgemahnt-wikimedia-kaempft-vor-gericht-fuer-gemeinfreiheit/)
konstatiert werden muss, spielt hoffentlich bei Bibliotheken keine
Rolle, oder?
Also liebe Frau Drauz, lieber Oliver Hinte und liebe Bibliothekarinnen
und Bibliothekare: Weshalb nehmen Sie Ihr Hausrecht mit
Fotografierverbot wahr bzw. scheinen dies recht konsequent zu
exekutieren? Es besteht KEIN gesetzlicher Zwang für Bibliotheken, ein
Fotografierverbot vorzusehen und durchzusetzen.
Viele Grüße, Thomas Hartmann
Am 24.11.2019 um 11:01 schrieb Oliver Hinte via InetBib:
Liebe Frau Drauz,
liebe Mitlesende,
das Fotografierverbot von Personen in der Bibliothek ergibt sich aus dem
Recht der Fotografierten am eigenen Bild
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)
Das Verbot ohne Genehmigung in einem Gebäude zu fotografieren ergibt sich aus
dem Hausrecht. Weitere Ausführungen finden Sie unter
https://www.ferner-alsdorf.de/datenschutzrecht/persoenlichkeitsrecht__hausrecht-fotorecht-fotos-fotoverbot-rechtsanwalt-abmahnung__rechtsanwalt-alsdorf__8489/
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hinte
Am 24.11.2019 um 10:40 schrieb Susanne Drauz via InetBib
<inetbib@xxxxxxxxxx>:
Liebe Ilona,
tatsächlich wird umgekehrt ein Schuh daraus, in allen
(Universitäts-)Bibliotheken besteht grundsätzlich ein Fotografierverbot, es
entspricht der gesetzlichen Regelung.
Fotografieren im Inneren eines Gebäudes bedarf überall der Einwilligung des
Eigentümers bzw. des Betreibers. Die Einwilligung ist vorab einzuholen - im
Gegensatz zur Genehmigung, die auch im Nachhinein erteilt werden kann
(Juristischer Merksatz: E vor G :-) )
Wahrscheinlich dachtest Du an die sogenannte Panoramafreiheit, die deckt
aber nur Aussenaufnahmen ab; das Panorama eben.
Herzliche Grüße
Susa
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Drauz
Fleischmann Software Vertriebs GmbH Dieselstrasse 31 | 74211 Leingarten
(Germany)
Tel.: +49 7131 - 74 00 60 | Fax: +49 7131 - 74 00 61 | Web:
www.fleischmann.org
Amtsgericht Stuttgart HRB 105866 | USt.-ID-Nr.: DE 175 014 790 |
Geschäftsführer: Michael Drauz
"Ilona Munique, Das WEGA-Team via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx> hat am 23.
November 2019 um 18:34 geschrieben:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in welcher anderen Universitätsbibliothek besteht ein Fotografierverbot
innerhalb der Bibliotheksräume? Ich meine jetzt nur öffentlich zugängliche
Räume und ohne Menschen darauf.
Ist Ihnen etwas derartiges bekannt, und wenn ja, auf welcher
Rechtsgrundlage darf ein/e Kanzler/in dieses aussprechen? Bislang hatte ich
noch nie davon gehört und frage mich, ob das nur an mir vorbeigegangen ist,
oder ob das allgemein so gehandhabt wird.
Ich benötigte Fotos für einen Lehrauftrag und wurde heute darob angemahnt,
dies zu unterlassen. (Ich schreibe jetzt nicht, in welcher Bibliothek.)
Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen
Ilona Munique
Obstmarkt 10
96047 Bamberg
Tel. 0951-296089-35
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.