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Re: [InetBib] Fotografierverbot in Universitätsbibliotheken



Liebe Frau Munique, liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich weiß nicht, ob der Fotografieversuch in der Universitätsbibliothek Bamberg 
stattfand. Tatsächlich ist bei uns eine vorherige Einwilligung erforderlich. 
Der Grund ist, dass sich die Menschen, die in der Bibliothek arbeiten, durch 
das Fotografieren gestört fühlen können. Wir sehen es als unsere primäre 
Aufgabe, den Studierenden, Lehrenden und Forschenden optimale 
Arbeitsbedingungen in der Bibliothek zu bieten und nicht als Kulisse für privat 
oder beruflich veranlasste Fotografien zu dienen.

Viele Grüße

Fabian Franke


Dr. Fabian Franke
Direktor der
Universitätsbibliothek Bamberg
Feldkirchenstr. 21
96052 Bamberg
Tel.: +49 951/863-1500
Fax: +49 951/863-1565
E-Mail: fabian.franke@xxxxxxxxxxxxxx
URL: http://www.uni-bamberg.de/ub/



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] Im Auftrag von Thomas Hartmann 
via InetBib
Gesendet: Sonntag, 24. November 2019 12:37
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: Re: [InetBib] Fotografierverbot in Universitätsbibliotheken

Liebe Frau Munique,

wenn wie beschrieben keine Menschen erkennbar sind, spielt das Recht am 
eigenen Bild KEINE Rolle.

Ja, Bibliotheken haben zwar wie jeder andere Hauseigentümer auch ein 
Hausrecht. Ich hoffe aber nicht, dass Bibliotheken dies ohne 
Veranlassung wahrnehmen. Eine urheberrechtliche Instrumentalisierung des 
Hausrechts wie es nicht selten bei Museen (vgl. z.Bsp. 
https://netzpolitik.org/2018/urheberrecht-abgelaufen-trotzdem-abgemahnt-wikimedia-kaempft-vor-gericht-fuer-gemeinfreiheit/)
 
konstatiert werden muss, spielt hoffentlich bei Bibliotheken keine 
Rolle, oder?

Also liebe Frau Drauz, lieber Oliver Hinte und liebe Bibliothekarinnen 
und Bibliothekare: Weshalb nehmen Sie Ihr Hausrecht mit 
Fotografierverbot wahr bzw. scheinen dies recht konsequent zu 
exekutieren? Es besteht KEIN gesetzlicher Zwang für Bibliotheken, ein 
Fotografierverbot vorzusehen und durchzusetzen.

Viele Grüße, Thomas Hartmann

Am 24.11.2019 um 11:01 schrieb Oliver Hinte via InetBib:
Liebe Frau Drauz,
liebe Mitlesende,

das Fotografierverbot von Personen in der Bibliothek ergibt sich aus dem 
Recht der Fotografierten am eigenen Bild

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)

Das Verbot ohne Genehmigung in einem Gebäude zu fotografieren ergibt sich aus 
dem Hausrecht. Weitere Ausführungen finden Sie unter 
https://www.ferner-alsdorf.de/datenschutzrecht/persoenlichkeitsrecht__hausrecht-fotorecht-fotos-fotoverbot-rechtsanwalt-abmahnung__rechtsanwalt-alsdorf__8489/

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hinte


Am 24.11.2019 um 10:40 schrieb Susanne Drauz via InetBib 
<inetbib@xxxxxxxxxx>:

Liebe Ilona,

tatsächlich wird umgekehrt ein Schuh daraus, in allen 
(Universitäts-)Bibliotheken besteht grundsätzlich ein Fotografierverbot, es 
entspricht der gesetzlichen Regelung.

Fotografieren im Inneren eines Gebäudes bedarf überall der Einwilligung des 
Eigentümers bzw. des Betreibers. Die Einwilligung ist vorab einzuholen - im 
Gegensatz zur Genehmigung, die auch im Nachhinein erteilt werden kann 
(Juristischer Merksatz: E vor G :-) )

Wahrscheinlich dachtest Du an die sogenannte Panoramafreiheit, die deckt 
aber nur Aussenaufnahmen ab; das Panorama eben.

Herzliche Grüße

Susa

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Drauz

Fleischmann Software Vertriebs GmbH Dieselstrasse 31 | 74211 Leingarten 
(Germany)
Tel.: +49 7131 - 74 00 60 | Fax: +49 7131 - 74 00 61 | Web: 
www.fleischmann.org
Amtsgericht Stuttgart HRB 105866 | USt.-ID-Nr.: DE 175 014 790 | 
Geschäftsführer: Michael Drauz

"Ilona Munique, Das WEGA-Team via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx> hat am 23. 
November 2019 um 18:34 geschrieben:


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in welcher anderen Universitätsbibliothek besteht ein Fotografierverbot 
innerhalb der Bibliotheksräume? Ich meine jetzt nur öffentlich zugängliche 
Räume und ohne Menschen darauf.

Ist Ihnen etwas derartiges bekannt, und wenn ja, auf welcher 
Rechtsgrundlage darf ein/e Kanzler/in dieses aussprechen? Bislang hatte ich 
noch nie davon gehört und frage mich, ob das nur an mir vorbeigegangen ist, 
oder ob das allgemein so gehandhabt wird.

Ich benötigte Fotos für einen Lehrauftrag und wurde heute darob angemahnt, 
dies zu unterlassen. (Ich schreibe jetzt nicht, in welcher Bibliothek.)

Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen

Ilona Munique

Obstmarkt 10
96047 Bamberg
Tel. 0951-296089-35

Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.