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Re: [InetBib] Fotografierverbot in Universitätsbibliotheken
- Date: Sun, 24 Nov 2019 11:56:03 +0000
- From: "Boettcher, Uwe via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Fotografierverbot in Universitätsbibliotheken
[TH] Es besteht KEIN gesetzlicher Zwang für Bibliotheken, ein Fotografierverbot
vorzusehen ...
Es besteht, lieber Herr Hartmann, ebenso wenig ein gesetzlicher Zwang, die
Mitnahme von Taschen oder Lebensmitteln in den Lesesaal zu verbieten. Trotzdem
macht man es aus praktischen Erwägungen oder aufgrund negativer Erfahrungen -
genau wie Fotografierverbote. Ich denke, man darf den Bibliotheken, die ein
Fotografierverbot in ihrer Nutzungsordnung haben, durchaus unterstellen, dass
sie sich etwas dabei gedacht haben. Ein Fotografierverbot kann bspw. ganz
einfach zum Zweck der Wahrung der Rechte Dritter oder zur Konfliktvermeidung
erlassen worden sein.
[TH] ... und durchzusetzen.
Wenn ich eine Regel aufstelle, diese aber nicht durchsetze, brauche ich keine
Regel. Wenn ich Regeln aufstelle und manche davon durchsetze, andere aber
nicht, werde ich unglaubwürdig.
[TH] Weshalb nehmen Sie Ihr Hausrecht mit Fotografierverbot ... wahr ...?
Ich glaube, niemand braucht sich dafür zu entschuldigen, sein Hausrecht
wahrzunehmen - es ist immerhin sein Recht, finden Sie nicht?
Beste Grüße vom Mittelrhein
Uwe Böttcher
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.