Am 24.11.2019 um 10:40 schrieb Susanne Drauz via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>:
Liebe Ilona,
tatsächlich wird umgekehrt ein Schuh daraus, in allen
(Universitäts-)Bibliotheken besteht grundsätzlich ein Fotografierverbot, es
entspricht der gesetzlichen Regelung.
Fotografieren im Inneren eines Gebäudes bedarf überall der Einwilligung des
Eigentümers bzw. des Betreibers. Die Einwilligung ist vorab einzuholen - im
Gegensatz zur Genehmigung, die auch im Nachhinein erteilt werden kann
(Juristischer Merksatz: E vor G :-) )
Wahrscheinlich dachtest Du an die sogenannte Panoramafreiheit, die deckt aber
nur Aussenaufnahmen ab; das Panorama eben.
Herzliche Grüße
Susa
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Drauz
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"Ilona Munique, Das WEGA-Team via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx> hat am 23.
November 2019 um 18:34 geschrieben:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in welcher anderen Universitätsbibliothek besteht ein Fotografierverbot
innerhalb der Bibliotheksräume? Ich meine jetzt nur öffentlich zugängliche
Räume und ohne Menschen darauf.
Ist Ihnen etwas derartiges bekannt, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage
darf ein/e Kanzler/in dieses aussprechen? Bislang hatte ich noch nie davon
gehört und frage mich, ob das nur an mir vorbeigegangen ist, oder ob das
allgemein so gehandhabt wird.
Ich benötigte Fotos für einen Lehrauftrag und wurde heute darob angemahnt,
dies zu unterlassen. (Ich schreibe jetzt nicht, in welcher Bibliothek.)
Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen
Ilona Munique
Obstmarkt 10
96047 Bamberg
Tel. 0951-296089-35