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Re: [InetBib] Fotografierverbot in Universitätsbibliotheken



Liebe Ilona,

tatsächlich wird umgekehrt ein Schuh daraus, in allen 
(Universitäts-)Bibliotheken besteht grundsätzlich ein Fotografierverbot, es 
entspricht der gesetzlichen Regelung.

Fotografieren im Inneren eines Gebäudes bedarf überall der Einwilligung des 
Eigentümers bzw. des Betreibers. Die Einwilligung ist vorab einzuholen - im 
Gegensatz zur Genehmigung, die auch im Nachhinein erteilt werden kann 
(Juristischer Merksatz: E vor G :-) )

Wahrscheinlich dachtest Du an die sogenannte Panoramafreiheit, die deckt aber 
nur Aussenaufnahmen ab; das Panorama eben.

Herzliche Grüße

Susa

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Drauz

Fleischmann Software Vertriebs GmbH Dieselstrasse 31 | 74211 Leingarten 
(Germany)
Tel.: +49 7131 - 74 00 60 | Fax: +49 7131 - 74 00 61 | Web: www.fleischmann.org
Amtsgericht Stuttgart HRB 105866 | USt.-ID-Nr.: DE 175 014 790 | 
Geschäftsführer: Michael Drauz

"Ilona Munique, Das WEGA-Team via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx> hat am 23. 
November 2019 um 18:34 geschrieben:


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in welcher anderen Universitätsbibliothek besteht ein Fotografierverbot 
innerhalb der Bibliotheksräume? Ich meine jetzt nur öffentlich zugängliche 
Räume und ohne Menschen darauf.

Ist Ihnen etwas derartiges bekannt, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage 
darf ein/e Kanzler/in dieses aussprechen? Bislang hatte ich noch nie davon 
gehört und frage mich, ob das nur an mir vorbeigegangen ist, oder ob das 
allgemein so gehandhabt wird.

Ich benötigte Fotos für einen Lehrauftrag und wurde heute darob angemahnt, 
dies zu unterlassen. (Ich schreibe jetzt nicht, in welcher Bibliothek.)

Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen

Ilona Munique

Obstmarkt 10
96047 Bamberg
Tel. 0951-296089-35


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.