Am 20.07.11 11:40 schrieb Rupert Rompel:
Ja, was denn nun? Schrott bleibt Schrott, auch wenn sich das erst nach genauerer Prüfung herausstellt. Die Publikationsplattform kann doch nichts dafür, wenn die Reviewer schlampig gearbeitet haben.
Nein, aber die Bibliothekare können etwas dafür, was sie anschaffen, denn die "Sichtbarkeit" einer Arbeit läuft über die Kataloge und dort werden vielerorts immer noch reine Onlinequellen gegenüber Printquellen benachteiligt, zumindest in Jura. Viele Grüße, Jürgen Fenn. -- http://www.inetbib.de