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Re: [InetBib] Der VDM mal wieder in der Presse
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
den sehr treffenden Ausführungen von Herrn Pannier
ist wenig hinzuzufügen.
<Zitat>
Weil ich immer wieder in der Reihe O der DNB auf der
Suche von juristischen Online-Dissertationen war, hat
sich bei mir folgender Eindruck gefestigt:
Die im Katalog der DNB aus dem VDM-Verlag nachgewiesenen
Werke sind im landläufigen Sinne keine Online-Produkte.
Der Verlag und die DNB geben den wahren Sachverhalt nicht
wieder.
Es handelt sich vielmehr um Pflichtexemplare, die der
Verlag in elektronischer Form an Stelle einer gedruckten
Ausgabe an die DNB abliefert (was vermutlich seine Kosten
zusätzlich senkt und man darf spekulieren, welchen
Wertersatz die DNB für dieses "Pflichtexemplar" leistet).
</Zitat>
Nur dies: Die mittlerweile grundsätzliche Behandlung der
Veröffentlichungen von VDM als Online-Ressourcen und Anzeige
nur in Reihe O hat noch weitere Konsequenzen für Bibliotheken.
Die DNB verzichtet nämlich bei Reihe O auf die verbale Erschließung
(ob auch auf DDC, müsste ich jetzt erst recherchieren), und von den
Online-Ressourcen werden natürlich auch keine Inhaltsverzeichnisse
gescannt, die als Fremddaten über die Verbundzentralen dann bis in
die lokalen Kataloge zur Verfügung stünden. Das Kriterium
'Veröffentlichungen des deutschen Buchhandels' erscheinen in Reihe A
der 'Deutschen Nationalbibliografie' ist hier außer Kraft gesetzt.
Mit Folgen für die kooperative Erschließung und die kooperative
Kataloganreicherung.
Mag es auch Kapitulation vor der Masse sein, so ist es doch bedenklich,
da die Lücken auf den ersten Blick nicht erkennbar sind und solche
Dinge nicht oder zu unauffällig kommuniziert werden.
Freundliche Grüße,
Bernhard Tempel
--
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