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Re: [InetBib] Der VDM mal wieder in der Presse



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

den sehr treffenden Ausführungen von Herrn Pannier 
ist wenig hinzuzufügen.

<Zitat>
Weil ich immer wieder in der Reihe O der DNB auf der 
Suche von juristischen Online-Dissertationen war, hat 
sich bei mir folgender Eindruck gefestigt:

Die im Katalog der DNB aus dem VDM-Verlag nachgewiesenen 
Werke sind im landläufigen Sinne keine Online-Produkte. 
Der Verlag und die DNB geben den wahren Sachverhalt nicht 
wieder.

Es handelt sich vielmehr um Pflichtexemplare, die der 
Verlag in elektronischer Form an Stelle einer gedruckten 
Ausgabe an die DNB abliefert (was vermutlich seine Kosten 
zusätzlich senkt und man darf spekulieren, welchen 
Wertersatz die DNB für dieses "Pflichtexemplar" leistet).
</Zitat>

Nur dies: Die mittlerweile grundsätzliche Behandlung der 
Veröffentlichungen von VDM als Online-Ressourcen und Anzeige 
nur in Reihe O hat noch weitere Konsequenzen für Bibliotheken. 
Die DNB verzichtet nämlich bei Reihe O auf die verbale Erschließung 
(ob auch auf DDC, müsste ich jetzt erst recherchieren), und von den 
Online-Ressourcen werden natürlich auch keine Inhaltsverzeichnisse 
gescannt, die als Fremddaten über die Verbundzentralen dann bis in 
die lokalen Kataloge zur Verfügung stünden. Das Kriterium 
'Veröffentlichungen des deutschen Buchhandels' erscheinen in Reihe A 
der 'Deutschen Nationalbibliografie' ist hier außer Kraft gesetzt. 
Mit Folgen für die kooperative Erschließung und die kooperative 
Kataloganreicherung. 

Mag es auch Kapitulation vor der Masse sein, so ist es doch bedenklich, 
da die Lücken auf den ersten Blick nicht erkennbar sind und solche 
Dinge nicht oder zu unauffällig kommuniziert werden. 

Freundliche Grüße,

Bernhard Tempel

-- 
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