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Re: [InetBib] Wahrheit, Sichtbarkeit und Kontrolle



Das klingt für mich absurd. (Was kein Beweis dafür  ist, dass es  
nicht stimmt). Um sicher zu gehen aber noch einmal nachgefragt:
Ich spreche nicht von einer Lizenz zur Nutzung eines auf einem Server  
angebotenen Textes. Ich spreche von dem Kauf von 100 PDF-Dateien.  
Angenommen, die darf ich auf ein E-Book-Reader kopieren. Dann muss  
ich doch den E-Book Reader inclusive der Dateien verkaufen dürfen.

Natürlich darf man die Datei nicht kopieren, also von einer Platte  
auf die nächste, weil das eine Vervielfältigung ist. Aber die Platte  
weiterverkaufen?

Gruss
Matthias Ulmer







Am 02.09.2009 um 16:42 schrieb Susanne Drauz:

Das OLG München, auf dessen Entscheidung vom 3.8.2006 – 6 U 1818/06  
- die hM
aufbaut, hat das differenzierter betrachtet und so pauschal wird es  
von
niemandem vertreten. Vielmehr kann in diesem Fall der Urheber
lizenzvertraglich bestimmen, was mit den digitalen Daten passieren  
darf.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Drauz


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Klaus Graf
Gesendet: Mittwoch, 2. September 2009 16:26
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Wahrheit, Sichtbarkeit und Kontrolle

On Wed, 2 Sep 2009 16:09:44 +0200
 Matthias Ulmer <mulmer@xxxxxxxx> wrote:

Unsicher bin ich bei der Resterampe: wenn
ich hundert
E-Books als Download gekauft habe, dann darf ich doch
meine
Festplatte mit den E-Books auch zum Schleuderpreis auf
E-Bay anbieten
und an jemanden verkaufen, oder?

Da bei digitalen Daten der Erschoepfungsgrundsatz des
Urheberrechts (leider) nicht gilt, tendiert die herrschende
Meinung dazu, darin eine Urheberrechtsverletzung zu sehen.

Klaus Graf

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