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Re: [InetBib] Wahrheit, Sichtbarkeit und Kontrolle



Das OLG München, auf dessen Entscheidung vom 3.8.2006 ? 6 U 1818/06 - die hM
aufbaut, hat das differenzierter betrachtet und so pauschal wird es von
niemandem vertreten. Vielmehr kann in diesem Fall der Urheber
lizenzvertraglich bestimmen, was mit den digitalen Daten passieren darf.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Drauz


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Klaus Graf
Gesendet: Mittwoch, 2. September 2009 16:26
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Wahrheit, Sichtbarkeit und Kontrolle

On Wed, 2 Sep 2009 16:09:44 +0200
 Matthias Ulmer <mulmer@xxxxxxxx> wrote:

Unsicher bin ich bei der Resterampe: wenn
ich hundert  
E-Books als Download gekauft habe, dann darf ich doch
meine  
Festplatte mit den E-Books auch zum Schleuderpreis auf
E-Bay anbieten  
und an jemanden verkaufen, oder?

Da bei digitalen Daten der Erschoepfungsgrundsatz des
Urheberrechts (leider) nicht gilt, tendiert die herrschende
Meinung dazu, darin eine Urheberrechtsverletzung zu sehen.

Klaus Graf

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