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Re: [InetBib] Wahrheit, Sichtbarkeit und Kontrolle



Lieber Herr Ulmer,

"Das klingt für mich absurd. ... Angenommen, die darf ich auf ein E-Book-Reader 
kopieren. Dann muss ich doch den E-Book Reader inclusive der Dateien verkaufen 
dürfen."

Genau das ist das Problem. Der Lizenzvertrag kann genau das untersagen. Und das 
ist in der Tat absurd. 

"Der Gesetzgeber sollte die Frage beantworten, ob es möglich sein soll, Musik 
nur noch fünfmal zu hören ... und das Werk nicht weiterveräußern oder 
runtergelandene Webinhalte nur noch selbst lesen zu dürfen ... Bislang muss ... 
das gekaufte Buch (auch bei erklärtem Willen des Urhebers) nicht nach dem Lesen 
... vernichtet werden, sondern kann verkauft werden. Aber das gilt derzeit ... 
nicht für ein E-Book oder ein Hörbuch, wenn es im Internet gekauft und 
heruntergeladen wurde." 
Quelle: Paul T. Schrader, Geltung des Erschöpfungsgrundsatzes beim 
Online-Erwerb durch unkörperliche Übertragung urheberrechtlich geschützter 
Werke, in: K&R 2007, H. 5, S. 257. 
http://www.bibliotheksrecht.de/2007/07/31/erschopfungsgrundsatz_beim_online_erwerb~2733132/

Dinge wie diese sind es, die bei Menschen, die mit digitalen Inhalten umgehen, 
eine Allergie erzeugen, wenn von Seiten der Verwerter nach noch mehr Rechten 
für elektronische Inhalte verlangt wird.

Es freut mich, dass Sie mit gesundem Menschenverstand die Sache im Grunde 
genauso sehen. Wir brauchen ein ausgewogenes Recht für digitale Inhalte. Darum 
geht es. 

Viele Grüße
Eric Steinhauer

-- 
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