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Re: [InetBib] Professor Reuß, das Urheberrecht und 1995
On Wed, 2 Sep 2009 12:29:01 +0200
Matthias Ulmer <mulmer@xxxxxxxx> wrote:
Die Copyright-Frage: das c hat meines Wissens in
Deutschland keine
Bedeutung. Sie können auch eine Fliege hinmalen.
Abgesehen davon
schreibt man in jedes Buch, dass die Rechte beim Verlag
liegen. Und
dennoch sind die Bücher von hinten bis vorne voll mit den
Rechten
Dritter, genau wie die Reusssche Seite mit dem Recht von
Schirrmacher
etc, Was Sie natürlich nicht wissen können: hat er sich
dafür die
Rechte eingeholt oder nicht? Und damit Ihr ganzer
Bigotterie-Vorwurf
funktioniert, müssen Sie davon ausgehen, dass er es nicht
hat. Aber
in Wahrheit haben Sie keine Ahnung. Das ist ein Vorgehen,
das ich
kritisiert habe.
Ich denke, der einzige, der hier keine Ahnung hat, sind
Sie.
Der Copyright-Vermerk begründet die Vermutung der
Rechtsinhaberschaft, Schulze in Dreier/Schulze, UrhG 3.
Aufl. § 10 Rz. 13.
Unzutreffende Angaben können irreführend sein und gegen §§
3, 5 UWG verstossen, ebd. § 13 Rz. 37.
Hinsichtlich der hoechstwahrscheinlichen strafbaren
Anfertigung von Vervielfaeltigungsexemplaren der
geschuetzten Kafka-Werke kurz vor Ende der Schutzfrist ist
es eine blosse - und ich ergaenze aeusserst
unwahrscheinliche - Behauptung, der Fischer-Verlag habe dem
zugestimmt.
Klaus Graf
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