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Re: [InetBib] Professor Reuß, das Urheberrecht und 1995



On Wed, 2 Sep 2009 12:29:01 +0200
 Matthias Ulmer <mulmer@xxxxxxxx> wrote:

Die Copyright-Frage: das c hat meines Wissens in
Deutschland keine  
Bedeutung. Sie können auch eine Fliege hinmalen.
Abgesehen davon  
schreibt man in jedes Buch, dass die Rechte beim Verlag
liegen.  Und  
dennoch sind die Bücher von hinten bis vorne voll mit den
Rechten  
Dritter, genau wie die Reusssche Seite mit dem Recht von
Schirrmacher  
etc, Was Sie natürlich nicht wissen können: hat er sich
dafür die  
Rechte eingeholt oder nicht? Und damit Ihr ganzer
Bigotterie-Vorwurf  
funktioniert, müssen Sie davon ausgehen, dass er es nicht
hat. Aber  
in Wahrheit haben Sie keine Ahnung. Das ist ein Vorgehen,
das ich  
kritisiert  habe.

Ich denke, der einzige, der hier keine Ahnung hat, sind
Sie.

Der Copyright-Vermerk begründet die Vermutung der
Rechtsinhaberschaft, Schulze in Dreier/Schulze, UrhG 3.
Aufl. § 10 Rz. 13.

Unzutreffende Angaben können irreführend sein und gegen §§
3, 5 UWG verstossen, ebd. § 13 Rz. 37.

Hinsichtlich der hoechstwahrscheinlichen strafbaren
Anfertigung von Vervielfaeltigungsexemplaren der
geschuetzten Kafka-Werke kurz vor Ende der Schutzfrist ist
es eine blosse - und ich ergaenze aeusserst
unwahrscheinliche - Behauptung, der Fischer-Verlag habe dem
zugestimmt.

Klaus Graf

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