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Re: [InetBib] Please relax



Sehr geehrte Herr Schmid-Ruhe!


Das  frage ich mich auch, wie viel Zeit einige Diskutanten zur Verfügung haben. 
Ich schaffe so etwas nur in den Pausen. Für mich gehen die fundamentalen 
Genderbefürworter in ihrem Anliegen  zu weit, weil sie eigenmächtig bestehende 
Regelungen ignorieren und übervorteilen, sonst gäbe es diese Diskussion auch 
nicht.  Und ich empfinde, dass gerade aufseiten der uneingeschränkten 
Genderbefürworter Scheinargumente an der Tagesordnung sind. Gegen weibliche 
Berufsbezeichnungen ist ja nichts einzuwenden. Aber, wenn das Textverständnis 
dadurch erschwert wird, wird es schwierig: "Kolleg*in = unvollständige (und 
damit falsche) maskuline Form von Kolleg" oder "Wir suchen eine*n begeisterte*n 
Teilnehmer*in für ein Interview.“. Die Praxis an manchen Hochschulen, nicht 
gegenderte Prüfungsarbeiten schlechter zu benoten, hat sich als rechtlich 
unklar herausgestellt, wie zB in der Universität Kassel. Und das waren jüngere 
Leute, die sich über eine solche Praxis beschwert haben. Glauben zu machen, 
hier nur ältere Männer vorzufinden, ist dann zu einfach und ist vielleicht der 
Versuch eines Klischees. Auch das Argument, dass die meisten in 5-10 Jahren 
sowieso im Ruhestand sind, suggeriert womöglich, hier einen Generationskonflikt 
vorzufinden. Aber, ich bin mir da nicht so sicher. Tatsache ist, dass es keine 
amtlichen Regelungen gibt, die vor allem den Gebrauch des Gendersternchens 
empfiehlt bzw.  vorschreibt oder erlaubt. Und da sollte man überlegen, warum 
hiermit das formulierte Ziel des Rates für deutsche Rechtschreibung für eine 
geschlechtergerechte Sprache auf eigene Faust übervorteilt werden: 

„Geschlechtergerechte Texte sollen
  sachlich korrekt sein,

  verständlich und lesbar sein,

  vorlesbar sein (mit Blick auf die Altersentwicklung der Bevölkerung und die 
Tendenz in den

Medien, Texte in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen),

  Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten,

  übertragbar sein im Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren 
Amts- und

Minderheitensprachen,

  für die Lesenden bzw. Hörenden die Möglichkeit zur Konzentration auf die 
wesentlichen

Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen.“ 

(https://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_PM_2021-03-26_Anlage1_Geschlechtergerechte_Schreibung_seit_2018.pdf
 
<https://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_PM_2021-03-26_Anlage1_Geschlechtergerechte_Schreibung_seit_2018.pdf>)


Μὴ κρίνετε, ἵνα μὴ κριθῆτε. (Mt,7,1) Dies gilt doch für uns alle. Aber,  ich 
und mit mir viele Mitleser richten nicht. Man darf aber schon sich dazu äußern, 
wenn man empfundene Eigenmächtigkeiten aufzeigen möchte. 



Schönen Gruß

Dr. Mathis Holzbach, M.L.I.S.








Am 06.07.2021 um 08:19 schrieb Bernd Schmid-Ruhe via InetBib 
<inetbib@xxxxxxxxxx <mailto:inetbib@xxxxxxxxxx>>:

darf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.