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Von: Mathis Holzbach <m.holzbach@xxxxxxxxxx>
Betreff: Aw: [InetBib] Please relax
Datum: 6. Juli 2021 um 11:28:25 MESZ
An: Bernd Schmid-Ruhe <schmid-ruhe@xxxxxxxxxxxxxxxx>, inetbib
<inetbib@xxxxxxxxxx>
Sehr geehrte Herr Schmid-Ruhe!
Das frage ich mich auch, wie viel Zeit einige Diskutanten zur Verfügung
haben. Ich schaffe so etwas nur in den Pausen. Für mich gehen die
fundamentalen Genderbefürworter in ihrem Anliegen zu weit, weil sie
eigenmächtig bestehende Regelungen ignorieren und übervorteilen, sonst gäbe
es diese Diskussion auch nicht. Und ich empfinde, dass gerade aufseiten der
uneingeschränkten Genderbefürworter Scheinargumente an der Tagesordnung sind.
Gegen weibliche Berufsbezeichnungen ist ja nichts einzuwenden. Aber, wenn das
Textverständnis dadurch erschwert wird, wird es schwierig: "Kolleg*in =
unvollständige (und damit falsche) maskuline Form von Kolleg" oder "Wir
suchen eine*n begeisterte*n Teilnehmer*in für ein Interview.“. Die Praxis an
manchen Hochschulen, nicht gegenderte Prüfungsarbeiten schlechter zu benoten,
hat sich als rechtlich unklar herausgestellt, wie zB in der Universität
Kassel. Und das waren jüngere Leute, die sich über eine solche Praxis
beschwert haben. Glauben zu machen, hier nur ältere Männer vorzufinden, ist
dann zu einfach und ist vielleicht der Versuch eines Klischees. Auch das
Argument, dass die meisten in 5-10 Jahren sowieso im Ruhestand sind,
suggeriert womöglich, hier einen Generationskonflikt vorzufinden. Aber, ich
bin mir da nicht so sicher. Tatsache ist, dass es keine amtlichen Regelungen
gibt, die vor allem den Gebrauch des Gendersternchens empfiehlt bzw.
vorschreibt oder erlaubt. Und da sollte man überlegen, warum hiermit das
formulierte Ziel des Rates für deutsche Rechtschreibung für eine
geschlechtergerechte Sprache auf eigene Faust übervorteilt werden:
„Geschlechtergerechte Texte sollen
sachlich korrekt sein,
verständlich und lesbar sein,
vorlesbar sein (mit Blick auf die Altersentwicklung der Bevölkerung und
die Tendenz in den
Medien, Texte in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen),
Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten,
übertragbar sein im Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren
Amts- und
Minderheitensprachen,
für die Lesenden bzw. Hörenden die Möglichkeit zur Konzentration auf
die wesentlichen
Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen.“
(https://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_PM_2021-03-26_Anlage1_Geschlechtergerechte_Schreibung_seit_2018.pdf
<https://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_PM_2021-03-26_Anlage1_Geschlechtergerechte_Schreibung_seit_2018.pdf>)
Μὴ κρίνετε, ἵνα μὴ κριθῆτε. (Mt,7,1) Dies gilt doch für uns alle. Aber, ich
und mit mir viele Mitleser richten nicht. Man darf aber schon sich dazu
äußern, wenn man empfundene Eigenmächtigkeiten aufzeigen möchte.
Schönen Gruß
Dr. Mathis Holzbach, M.L.I.S.
Am 06.07.2021 um 08:19 schrieb Bernd Schmid-Ruhe via InetBib
<inetbib@xxxxxxxxxx <mailto:inetbib@xxxxxxxxxx>>:
darf