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Re: [InetBib] Please relax
- Date: Tue, 6 Jul 2021 11:19:35 +0200
- From: Mathis Holzbach via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Please relax
Sehr geehrte Herr Schmid-Ruhe!
Das frage ich mich auch, wie viel Zeit einige Diskutanten zur Verfügung haben.
Ich schaffe so etwas nur in den Pausen. Für mich gehen die fundamentalen
Genderbefürworter in ihrem Anliegen zu weit, weil sie eigenmächtig bestehende
Regelungen ignorieren und übervorteilen, sonst gäbe es diese Diskussion auch
nicht. Und ich empfinde, dass gerade aufseiten der uneingeschränkten
Genderbefürworter Scheinargumente an der Tagesordnung sind. Gegen weibliche
Berufsbezeichnungen ist ja nichts einzuwenden. Aber, wenn das Textverständnis
dadurch erschwert wird, wird es schwierig: "Kolleg*in = unvollständige (und
damit falsche) maskuline Form von Kolleg" oder "Wir suchen eine*n begeisterte*n
Teilnehmer*in für ein Interview.“. Die Praxis an manchen Hochschulen, nicht
gegenderte Prüfungsarbeiten schlechter zu benoten, hat sich als rechtlich
unklar herausgestellt, wie zB in der Universität Kassel. Und das waren jüngere
Leute, die sich über eine solche Praxis beschwert haben. Glauben zu machen,
hier nur ältere Männer vorzufinden, ist dann zu einfach und ist vielleicht der
Versuch eines Klischees. Auch das Argument, dass die meisten in 5-10 Jahren
sowieso im Ruhestand sind, suggeriert womöglich, hier einen Generationskonflikt
vorzufinden. Aber, ich bin mir da nicht so sicher. Tatsache ist, dass es keine
amtlichen Regelungen gibt, die vor allem den Gebrauch des Gendersternchens
empfiehlt bzw. vorschreibt oder erlaubt. Und da sollte man überlegen, warum
hiermit das formulierte Ziel des Rates für deutsche Rechtschreibung für eine
geschlechtergerechte Sprache auf eigene Faust übervorteilt werden:
„Geschlechtergerechte Texte sollen
sachlich korrekt sein,
verständlich und lesbar sein,
vorlesbar sein (mit Blick auf die Altersentwicklung der Bevölkerung und die
Tendenz in den
Medien, Texte in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen),
Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten,
übertragbar sein im Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren
Amts- und
Minderheitensprachen,
für die Lesenden bzw. Hörenden die Möglichkeit zur Konzentration auf die
wesentlichen
Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen.“
(https://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_PM_2021-03-26_Anlage1_Geschlechtergerechte_Schreibung_seit_2018.pdf
<https://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_PM_2021-03-26_Anlage1_Geschlechtergerechte_Schreibung_seit_2018.pdf>)
Μὴ κρίνετε, ἵνα μὴ κριθῆτε. (Mt,7,1) Dies gilt doch für uns alle. Aber, ich
und mit mir viele Mitleser richten nicht. Man darf aber schon sich dazu äußern,
wenn man empfundene Eigenmächtigkeiten aufzeigen möchte.
Schönen Gruß
Dr. Mathis Holzbach, M.L.I.S.
Am 06.07.2021 um 08:19 schrieb Bernd Schmid-Ruhe via InetBib
<inetbib@xxxxxxxxxx>:
darf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.