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Re: [InetBib] Entschädigung für Gedächtnisverlust



Hier als Nachtrag noch ein weiterer Artikel zur Sache aus "Wired" vom 30.6.2019:
https://www.wired.com/story/microsoft-ebook-apocalypse-drm/
 
“This is why we call DRM media and devices defective by design, or broken from 
the beginning. There’s self-destruction built into the whole concept,...
The next time a platform folds—and takes its ecosystem with it—those affected 
might not be so lucky. Which is maybe the real lesson of Microsoft obliterating 
its ebooks: This has all happened before, and not nearly enough is being done 
to stop it from happening again." (Wired)
 
Daraus folgt eigentlich, eine Schranke für öffentliche Bibliotheken ist nur 
vollständig, wenn sie das ganze Ökosystem umfasst, d.h. das DRM muss bei 
DRM-behafteten E-Medien, die von öffentlichen Bibliotheken erworben werden, auf 
gemeinnützigen Servern laufen, was letztlich auf eine nationale Plattform dafür 
hinausläuft. Sonst kann es offensichtlich keine Analogie zur Praxis mit 
analogen Medien in öffentlichen Bibliotheken geben. Nur so können öffentliche 
Bibliotheken einen dauerhaften Zugang zu E-Medien garantieren und damit ihre 
gesellschaftliche Aufgabe erfüllen, für die sie eingerichtet worden sind.
 
Apropos: das Problem "defective by design" durch DRM ist weiter verbreitet, als 
man glaubt. So wird die Plattform "Ultraviolet" einiger Hollywood-Studios für 
digital "gekaufte" Filme, bzw. digitale Filmfiles, die gekauften analogen 
Medien als Code beigelegt worden sind und damit miterworben worden sind, zum 
31.7.2019 eingestellt.
https://www.golem.de/news/filmstreaming-ultraviolet-wird-eingestellt-1902-139122.html
https://www.myuv.com/faq
https://www.myuv.com/retailers
 
 
Peter Delin
Ringstraße 100
12203 Berlin

Tel.: 030/81305675
Mobil: 015787311689
Mail: p.delin@xxxxxx

https://www.youtube.com/watch?v=mGuW7pD_fhg
 
 
Gesendet: Montag, 01. Juli 2019 um 19:19 Uhr
Von: "Klaus Graf via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>
An: Andreas.Odenkirchen@xxxxxxxxxxxxxxxxxx, "via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>, 
meillo@xxxxxxxxxx
Betreff: Re: [InetBib] Entschädigung für Gedächtnisverlust
On Mon, 1 Jul 2019 12:56:58 +0000
via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx> wrote:
Ja wie nun: Ging's um die Unterschiede zwischen lokaler Kopie und
Online-Service, oder ging's um die Unterschiede zwischen Papier- und
E-Buch? Da gibt's nämlich doch ein paar! Woher kommt denn die
"Abhängigkeit von der Willkür von Online-Diensteanbietern"? Vom
besonderen rechtlichen Status von E-Books, deren Nutzer nun mal
deutlich schlechter gestellt sind als die von Papierbüchern! Der
Erschöpfungsgrundsatz von §17 UrhG (Recht auf Weiterverbreitung) gilt
eben nur für's Papierbuch - sagen deutsche Gerichte. Daher die
Notwendigkeit des DRM, daher die unseligen AGBs, daher das Verbot, das
DRM zu entfernen und das E-Book so auf den eigenen Server zu kopieren
- oder gar es an Bibliotheksnutzer zu verleihen!

Wenn die Bibliotheken nicht so erbärmlich schlecht in Lobbyarbeit
wären, gäbe es schon längst eine Umsetzung des EuGH-Urteils vom
November 2016 (!)

https://irights.info/artikel/eugh-openbare-bibliotheken-e-lending/28165

Nichts tun, dann aber über die rechtlichen Rahmenbedingungen jammern,
ist schon recht wohlfeil!

Klaus Graf
 


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.