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Re: [InetBib] Entschädigung für Gedächtnisverlust
- Date: Mon, 1 Jul 2019 12:56:58 +0000
- From: via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Entschädigung für Gedächtnisverlust
Ja wie nun: Ging's um die Unterschiede zwischen lokaler Kopie und
Online-Service, oder ging's um die Unterschiede zwischen Papier- und E-Buch? Da
gibt's nämlich doch ein paar! Woher kommt denn die "Abhängigkeit von der
Willkür von Online-Diensteanbietern"? Vom besonderen rechtlichen Status von
E-Books, deren Nutzer nun mal deutlich schlechter gestellt sind als die von
Papierbüchern! Der Erschöpfungsgrundsatz von §17 UrhG (Recht auf
Weiterverbreitung) gilt eben nur für's Papierbuch - sagen deutsche Gerichte.
Daher die Notwendigkeit des DRM, daher die unseligen AGBs, daher das Verbot,
das DRM zu entfernen und das E-Book so auf den eigenen Server zu kopieren -
oder gar es an Bibliotheksnutzer zu verleihen! Daher das ganze Lizenz-Unwesen,
das Bibliotheken daran hindert, elektronische Bücher zu kaufen und als Eigentum
in ihren Bestand aufzunehmen. Eine Bibliothek, die nicht mehr das Geld für die
Zahlung der jährlichen Lizenzgebühren aufbringen kann oder will, verliert ihren
gesamten elektronischen Bestand. Da hilft auch kein eigener Server im Keller...
meint
Andreas Odenkirchen
Hochschule für Musik und Darstellende Kunst
Bibliothek
Eschersheimer Landstr. 29-39
D-60322 Frankfurt am Main
Tel. +49(0)69/154007-293
www.hfmdk-frankfurt.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] Im Auftrag von markus schnalke
via InetBib
Gesendet: Montag, 1. Juli 2019 14:29
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: Re: [InetBib] Entschädigung für Gedächtnisverlust
Hoi.
[2019-07-01 11:57] "Josef Wandeler" <wandeler@xxxxxxxxxx>
So ganz stimmt diese Argumentation nicht: Wer so ein E.Book gekauft
hat, hat es runter geladen und auf seinem Gerät (z.B. E-Book-Reader)
gespeichert; es liegt also nicht in der Cloud.
Das Problem ist ein anderes: der Kopierschutz die DRM.
Danke fuer den Hinweis!
Wer das Buch auf
seinem Gerät lesen will, kann dies nur, wenn das Gerät den DRM-Server
des Anbieters kontaktiert und von diesem die Leseberechtigung
bestätigt bekommt. Sobald er DRM-Server abgeschaltet ist, funktioniert
dies nicht mehr, also kann die Datei nicht mehr geöffnet werden.
Dann will ich das so formulieren:
1) Wenn man eine lokale Kopie hat, die nur in Verbindung mit einem
Online-Service funktioniert, dann ist die lokale Kopie letztlich nur ein Cache
und das Ganze verhaelt sich insgesmat wie ein Onlinedienst ... und die Analogie
passt.
2) Wenn man eine lokale Kopie hat, die offline und dauerhaft nutzbar ist, dann
verhaelt sich das digitale Buch (fast) wie ein Papierbuch ... und das hier
besprochene Problem besteht gar nicht.
(Ignoriert habe ich hier die technische Moeglichkeit, den Kopierschutz zu
knacken, was ein Objekt vom Fall (1) in ein Objekt vom Fall (2) verwandeln
kann.)
Entscheidend ist nicht, wo eine Datei liegt, sondern wer den Zugriff darauf
kontrollieren kann.
Wenn ich auf meinem Server in meinem Keller Software betreibe, die von einer
dritten Stelle ferngesteuert werden kann, dann ist das auch nicht so viel
anders wie wenn die Daten gleich auf dem Server der dritten Stelle liegen.
Diese dritte Stelle hat die Kontrolle darueber, ob ich auf ``meine'' Daten
zugreifen kann oder nicht.
markus
Natürlich ist dies höchst unerfreulich und dagegen gibt es nur 2
Varianten:
a) keine E-Books mit DRM-Kopierschutz kaufen!
b) mit einer geeigneten Software den Kopierschutz knacken (Anleitungen
dazu gibt es im Netz) - für EU-Bürger problematisch, da sie sich damit
strafbar machen; hier in der Schweiz ist das für den eigenen
Privatgebrauch legal.
Freundliche Grüsse
Josef Wandeler
__________________________________
Josef Wandeler wandeler@xxxxxxxxxx
Trialog AG www.trialog.ch
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Wissensorganisation
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------ Originalnachricht ------
Von: "markus schnalke via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Gesendet: 01.07.2019 13:37:42
Betreff: Re: [InetBib] Entschädigung für Gedächtnisverlust
Hoi.
[2019-07-01 11:11] "Hartwig, Falk via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>
Es geht doch nichts über das papierne Buch!
Eigentlich hat das doch gar nichts mit dem Buch zu tun, sondern mit
der Abhaengigkeit von der Willkuer von Online-Diensteanbietern,
gleich welcher Art. Wann immer man Informationen ausserhalb der
eigenen Kontrolle speichert, lebt man in dieser Abhaengigkeit. Je
weniger man fuer den Service bezahlt, desto weniger Anspruch auf den
dauerhaften Zugriff auf die Daten hat man. Das papierne Buch ist das
Aequivalent zum eigenen Server im eigenen Keller. Also:
Es geht doch nichts ueben den eigenen Server im eigenen Keller!
... oder doch nicht?
Ein relevanter Unterschied ist, dass die Komplexitaet von Papierbuch
und Homeserver unterschiedlich hoch ist.
Am Ende ist es immer ein Kompromiss ...
markus
(der sowohl Papierbuecher als auch einen eigenen Server im eigenen
Keller hat)
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.