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Re: [InetBib] Entschädigung für Gedächtnisverlust



Hoi.

[2019-07-01 11:57] "Josef Wandeler" <wandeler@xxxxxxxxxx>

So ganz stimmt diese Argumentation nicht: Wer so ein E.Book gekauft hat, 
hat es runter geladen und auf seinem Gerät (z.B. E-Book-Reader) 
gespeichert; es liegt also nicht in der Cloud.
Das Problem ist ein anderes: der Kopierschutz die DRM.

Danke fuer den Hinweis!

Wer das Buch auf 
seinem Gerät lesen will, kann dies nur, wenn das Gerät den DRM-Server 
des Anbieters kontaktiert und von diesem die Leseberechtigung bestätigt 
bekommt. Sobald er DRM-Server abgeschaltet ist, funktioniert dies nicht 
mehr, also kann die Datei nicht mehr geöffnet werden.

Dann will ich das so formulieren:

1) Wenn man eine lokale Kopie hat, die nur in Verbindung mit einem
Online-Service funktioniert, dann ist die lokale Kopie letztlich
nur ein Cache und das Ganze verhaelt sich insgesmat wie ein
Onlinedienst ... und die Analogie passt.

2) Wenn man eine lokale Kopie hat, die offline und dauerhaft
nutzbar ist, dann verhaelt sich das digitale Buch (fast) wie ein
Papierbuch ... und das hier besprochene Problem besteht gar nicht.

(Ignoriert habe ich hier die technische Moeglichkeit, den
Kopierschutz zu knacken, was ein Objekt vom Fall (1) in ein
Objekt vom Fall (2) verwandeln kann.)


Entscheidend ist nicht, wo eine Datei liegt, sondern wer den
Zugriff darauf kontrollieren kann.

Wenn ich auf meinem Server in meinem Keller Software betreibe,
die von einer dritten Stelle ferngesteuert werden kann, dann ist
das auch nicht so viel anders wie wenn die Daten gleich auf dem
Server der dritten Stelle liegen. Diese dritte Stelle hat die
Kontrolle darueber, ob ich auf ``meine'' Daten zugreifen kann
oder nicht.


markus



Natürlich ist dies höchst unerfreulich und dagegen gibt es nur 2 
Varianten:
a) keine E-Books mit DRM-Kopierschutz kaufen!
b) mit einer geeigneten Software den Kopierschutz knacken (Anleitungen 
dazu gibt es im Netz) - für EU-Bürger problematisch, da sie sich damit 
strafbar machen; hier in der Schweiz ist das für den eigenen 
Privatgebrauch legal.

Freundliche Grüsse
Josef Wandeler

__________________________________
Josef Wandeler        wandeler@xxxxxxxxxx
Trialog AG                      www.trialog.ch
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Archiv und Wissensorganisation
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------ Originalnachricht ------
Von: "markus schnalke via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Gesendet: 01.07.2019 13:37:42
Betreff: Re: [InetBib] Entschädigung für Gedächtnisverlust

Hoi.

[2019-07-01 11:11] "Hartwig, Falk via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>

 Es geht doch nichts über das papierne Buch!

Eigentlich hat das doch gar nichts mit dem Buch zu tun, sondern
mit der Abhaengigkeit von der Willkuer von
Online-Diensteanbietern, gleich welcher Art. Wann immer man
Informationen ausserhalb der eigenen Kontrolle speichert, lebt
man in dieser Abhaengigkeit. Je weniger man fuer den Service
bezahlt, desto weniger Anspruch auf den dauerhaften Zugriff auf
die Daten hat man. Das papierne Buch ist das Aequivalent zum
eigenen Server im eigenen Keller. Also:

Es geht doch nichts ueben den eigenen Server im eigenen Keller!

... oder doch nicht?

Ein relevanter Unterschied ist, dass die Komplexitaet von
Papierbuch und Homeserver unterschiedlich hoch ist.


Am Ende ist es immer ein Kompromiss ...


markus

(der sowohl Papierbuecher als auch einen eigenen Server im
eigenen Keller hat)




Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.