[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf
- Date: Sat, 3 Nov 2018 22:27:17 +0100
- From: Dietrich Pannier via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf
Was Klaus Graf wissen möchte "für Nicht-Bibliothekare nachvollziehbar?"
erhellt u. a. wenig tiefgründig aber vielfältig dieser Blog:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2018/10/31/professorin-verbummelt-leihfrist-fuer-buecher/
Etwas mehr zum Sachverhalt und der Verhandlung vor dem VG Düsseldorf
gibt es hier:
https://www.forschung-und-lehre.de/recht/professorin-muss-2-250-euro-strafe-zahlen-1155/
Und eine interessante Entscheidung des BVerwG zur Wissenschaftsfreiheit
wird hier kommentiert:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hochschule-wissenschaftsfreiheit-kuendigung-auslegung-wortlaut/
Dietrich Pannier
Am 03.11.2018 um 11:06 schrieb Rainer Kuhlen:
Vielen Dank, Herr Pannier, dass Sie mich korrigiert haben. Das Gericht
hat offensichtlich in der Tat auf eine Klage der Professorin reagiert.
Und dass ein Gericht dann die Klage zurückweist, war zu erwarten – Recht
muss ja Recht bleiben (!), auch wenn es sich um einen Gebührenbescheid
handelt. Dieser war nach der Gebührenordnung, so auch die Ansicht des
Gerichts, rechtens. Darum geht es mir aber gar nicht. Es hätte gar nicht
zu einer über das Gericht zu treffenden Entscheidung kommen dürfen.
Wir wissen immer noch nicht, was wirklich geschehen ist. Man sollte
erwarten, dass ein/e BibliotheksmitarbeitIn bei einem Gebührenbescheid
in dieser Größenordnung die Bibliotheksleitung informiert und diese das
an die Hochschulleitung weiterleitet. Ob das so geschehen ist und ob
dann die Hochschulleitung eine Einigung mit der Professorin versucht hat
und ob diese diese nicht akzeptiert hat und deshalb geklagt hat - das
wissen wir bzw. ich nicht. Wäre schön, wenn sich die Hochschule
Niederrhein dazu äußern würde. Zudem muss noch auf die Begründung des
Urteils gewartet werden. Auch kann dagegen noch Berufung eingelegt werden.
RK
Dietrich Pannier
Mail dietrich.pannier@xxxxxx
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.