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Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf



Was Klaus Graf wissen möchte "für Nicht-Bibliothekare nachvollziehbar?"
erhellt u. a. wenig tiefgründig aber vielfältig dieser Blog:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2018/10/31/professorin-verbummelt-leihfrist-fuer-buecher/

Etwas mehr zum Sachverhalt und der Verhandlung vor dem VG Düsseldorf gibt es hier:
https://www.forschung-und-lehre.de/recht/professorin-muss-2-250-euro-strafe-zahlen-1155/

Und eine interessante Entscheidung des BVerwG zur Wissenschaftsfreiheit wird hier kommentiert:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hochschule-wissenschaftsfreiheit-kuendigung-auslegung-wortlaut/

Dietrich Pannier

Am 03.11.2018 um 11:06 schrieb Rainer Kuhlen:
Vielen Dank, Herr Pannier, dass Sie mich korrigiert haben. Das Gericht hat offensichtlich in der Tat auf eine Klage der Professorin reagiert. Und dass ein Gericht dann die Klage zurückweist, war zu erwarten – Recht muss ja Recht bleiben (!), auch wenn es sich um einen Gebührenbescheid handelt. Dieser war nach der Gebührenordnung, so auch die Ansicht des Gerichts, rechtens. Darum geht es mir aber gar nicht. Es hätte gar nicht zu einer über das Gericht zu treffenden Entscheidung kommen dürfen.

Wir wissen immer noch nicht, was wirklich geschehen ist. Man sollte erwarten, dass ein/e BibliotheksmitarbeitIn bei einem Gebührenbescheid in dieser Größenordnung die Bibliotheksleitung informiert und diese das an die Hochschulleitung weiterleitet. Ob das so geschehen ist und ob dann die Hochschulleitung eine Einigung mit der Professorin versucht hat und ob diese diese nicht akzeptiert hat und deshalb geklagt hat - das wissen wir bzw. ich nicht. Wäre schön, wenn sich die Hochschule Niederrhein dazu äußern würde. Zudem muss noch auf die Begründung des Urteils gewartet werden. Auch kann dagegen noch Berufung eingelegt werden.

RK

Dietrich Pannier

Mail dietrich.pannier@xxxxxx


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.