Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der zu zahlende Betrag scheint unverhältnismäßig hoch. Wer sich aber
mal die Mühe macht und in die Gebührenordnung der betreffenden
Bibliothek schaut, wird sehen, dass dort Beträge gelistet sind, die
keineswegs überzogen sind
(https://www.hs-niederrhein.de/fileadmin/dateien/ordnungen/Amtl_Bek/Amtl_Bek_2010/AmtlBek090210.pdf):
bei einer Leihfristüberschreitung bis zu 10 Kalendertagen: 2 €
bei einer Leihfristüberschreitung bis zu 20 Kalendertagen: 5 €
bei einer Leihfristüberschreitung bis zu 30 Kalendertagen: 10 €
bei einer Leihfristüberschreitung bis zu 40 Kalendertagen: 20 €
Was der Professorin wohl zum Verhängnis wurde, ist §3 (3):
Wird die Leihfrist um mehr als 40 Kalendertage oder bei einer
Kurzausleihe um mehr als 10 Kalendertage überschritten, kann die
Bibliothek eine kostenpflichtige Ersatzbeschaffung
vornehmen. Zuzüglich zu der gemäß Abs. 1-2 fällig gewordenen
Säumnisgebühr wird eine Verwaltungsgebühr von 25 € erhoben.
Diese Beträge lassen sich in diesem Umfang auch bei vielen anderen
Bibliotheken finden (z.B. RWTH Aachen ab dem 31. Tag Überschreitung
20€ Säumnisgebühr und ab 40. Tag kostenpflichtige Ersatzbeschaffung +
25€ Verwaltungsgebühr
https://www.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaaoytw)
Da gibt es gerechterweise auch keinen Mengenrabatt, wenn das 50 Bücher
betrifft.
Mit besten Grüßen,
Heike Riegler
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Dr. Heike Riegler
Julius Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Informationszentrum und Bibliothek
Erwin-Baur-Straße 27
06485 Quedlinburg
Mo + Mi: 03946 47 125
Di, Do, Fr per E-Mail: heike.riegler@xxxxxxxxxxxxxxx
Internet: www.julius-kuehn.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib <inetbib-bounces@xxxxxxxxxx> Im Auftrag von Klaus Graf
via InetBib
Gesendet: Freitag, 2. November 2018 12:07
An: Oliver Hinte <o_hinte@xxxxxxxx>; Oliver Hinte via InetBib
<inetbib@xxxxxxxxxx>
Betreff: Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf
Ich habe kein Verständnis für die Entscheidung. Das Äquivalenzprinzip
ist krass verletzt, auch wenn man die Steuerungsfunktion der Gebühr in
Rechnung stellt. Man mag es für angemessen halten, bei einer
Hochschullehrerin bei versäumter Verlängerung einer größeren
Büchermenge einen Betrag von sagen wir 100 Euro abzukassieren, aber
nicht diese Horrorsumme.
Klaus Graf
On Wed, 31 Oct 2018 15:35:32 +0000 (UTC) Oliver Hinte via InetBib
<inetbib@xxxxxxxxxx> wrote:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute eine PM zu einer
interessanten Entscheidung bezüglich der zulässigen Höhe von Gebühren
bei Leihfristüberschreitung veröffentlicht.
Hier der Link zur PM Verwaltungsgericht Düsseldorf: Professorin muss
wegen Leihfristüberschreitung 2.250 Euro Gebühren an
Hochschulbibliothek zahlen
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Verwaltungsgericht Düsseldorf: Professorin muss wegen
Leihfristüberschreitung 2.250 Euro Gebühren an Hochschulbibliot...
Behördeninternet: Verwaltungsgericht Düsseldorf | |
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sowie eine Kurzmeldung von
jurishttps://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JU
NA181003229&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hinte