Sehr geehrter Herr Dr. Klauß,
wenn Ihre Hochschule dem Rahmenvertrag beitritt, müssen ab 1.1.2017 alle auszugsweisen Nutzungen von urheberrechtlich
geschütztem Material in Lern-Management-Systemen oder Digitalen Semesterapparaten einzeln bei der VG WORT gemeldet
werden. Die VG WORT hat dafür ein Meldeportal sowie eine Schnittstelle für die Integration der Meldemaske in
verschiedene Lern-Management-Systeme entwickelt. Das Meldeverfahren wurde gegenüber dem Testlauf an der
Universität Osnabrück im letzten Jahr vereinfacht, sodass die Meldung nun weniger aufwändig ist. Für die
Nutzungen werden der Hochschule von der VG WORT 0,008 EUR je Seite, Teilnehmer und Semester in Rechnung gestellt.
Ausgenommen von der Meldung sind Titel, für die es ein vorrangiges Lizenzangebot des Rechteinhabers zu angemessenen Bedingungen
gibt. Auf diese wird auf dem VG-WORT-Meldeportal bei Eingabe einer entsprechenden ISBN verwiesen/verlinkt. Zentrale
"Sammelstelle" für solche Lizenzangebote ist unsere Plattform www.digitaler-semesterapparat.de mit aktuell ca. 47.000
Titeln von 32 Verlagen. Zusätzlich zur Nutzungsgenehmigung erhält der/die Besteller/in hier innerhalb von 5 Minuten ein PDF
mit den bestellten Auszüge. Außerdem können Auszüge mit bis zu 50% Umfang am Gesamtwerk (sonst nur bis max. 12%)
genutzt werden sowie auch Auszüge aus Werken, die die Bibliothek selbst nicht im Bestand hat (vgl.
http://booktex.de/bibliotheken/). Die Lizenzpreise je Seite, Teilnehmer und Semester liegen zwischen 0,01 und 0,09 EUR (vgl.
http://www.digitaler-semesterapparat.de/pages/terms).
Hochschulen, die dem Rahmenvertrag _nicht_ beitreten, müssen alle urheberrechtlich geschützten Inhalte aus
Lern-Management-Systemen und digitalen Semesterapparaten, für die keine Lizenz erworben wurde, entfernen. Die
Möglichkeit einer direkten Lizenzierung von Auszügen über www.digitaler-semesterapparate.de besteht
natürlich auch in diesem Fall. Ebenso kann natürlich aus Semesterapparaten/Lern-Management-Systemen auf die
Volltexte von E-Books verlinkt werden, für die die Hochschule Lizenzen erworben hat.
Zu dem Thema fand am 12.10. an der Uni Duisburg eine Info-Veranstaltung statt, deren
Vorträge unter
http://duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DocumentServlet?id=42243 eingesehen
werden können. Dort finden sich weitere Details.
Freundlichen Gruß
Bertram Salzmann
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] Im Auftrag von Klauss, Henning
Gesendet: Mittwoch, 19. Oktober 2016 10:32
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Umsetzung des " Rahmenvertrag zur Vergütung im
52a-Rahmenvertrag"?
Sehr geehrte Damen und Herren,
die UB unserer Hochschule ist von der Hochschulleitung aufgefordert worden, einen Vorschlag zu machen,
wie der "Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG"
umzusetzen ist.
Möglicherweise ist dieser Rahmenvertrag unterzeichnet worden, weil irgendwelche
Ministerien hoffen, auf diese Weise finanzielle Verpflichtungen von sich auf Hochschulen
abwälzen zu können.
Unabhängig von Spekulationen über das Zustandekommen dieses Rahmenvertrages:
Können Sie mir Hinweise geben, wie dieser Rahmenvertrag umgesetzt werden kann?
Oder gibt es Hochschulen, die sich weigern, teilzunehmen?
Wenn ja: Wie ist es rechtlich angesichts der Verpflichtung von Bund und Ländern
zu bewerten, wenn eine einzelne Hochschule ausschert?
Mit freundlichem Gruß
Dr. Henning Klauß
Stellvertr. Direktor der UB
- Leitung Katalogisierung
- Fachreferent Wirtschaftswiss., Mathematik, Informatik, Medizin und Naturwiss.
Anti-Korruptionsbeauftragter der Viadrina klauss@xxxxxxxxxxxxx - Tel: 0335/5534-3397
- Sekret.-FAX: 0335/5534-3234 P Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich
ausgedruckt werden muss!