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Re: [InetBib] Umsetzung des " Rahmenvertrag zur Vergütung im 52a-Rahmenvertrag"?



Guten Morgen,

vgl.

https://www.uni-hannover.de/de/studium/elearning/52aurhg/

mit weiteren Informationen.

Die Leibniz Universität Hannover wird - im Einklang mit den nds.
Hochschulen - nicht unterschreiben.

Beste Grüße

Nikolaus Forgó


Am 19.10.2016 um 10:43 schrieb Eckhard Eichler:
Hallo;



Die niedersächsische Rektorenkonferenz hat sich gegen den Rahmenvertrag 
ausgesprochen, in Schleswig-Holstein sieht man das genauso.

Das Ziel ist es, dem Rahmenvertrag NICHT beizutreten. Dann müssen ab 1.1.2017 
alle urheberrechtlich relevanten Materialien aus den elektronischen 
Lernplattformen entfernt werden. Ein temporärer Rückschritt, der sich lohnt.

Denn dann bekommt die VG Wort keinerlei Tantiemen mehr - auch keine 
pauschalen, wie sie bislang gezahlt wurden.

Wenn dies flächendeckend geschehen würde, bricht die maßlose Kalkulation der 
VG Wort zusammen - und bringt sie vielleicht wieder an den Verhandlungstisch.

Dann wird wieder über Pauschalen zu reden sein, nicht aber über die in der 
Praxis absurde Einzelfallerfassung von Medien in Lernplattformen, deren 
Undurchführbarkeit hinreichend an der UB Osnabrück durch einen ausgiebigen 
Praxistest nachgewiesen wurde.

Die Ministerien wollen übrigens keine Kosten an die Hochschulen abwälzen. Aus 
Kiel bekam ich zu hören, dass man sehr wohl an dem bisherigen Pauschalmodell 
festhalten wolle, weil alles andere umständlich, praxisfern und zu teuer sei.

Meine Empfehlung ist daher: nichts unterschreiben, geschützte Inhalte löschen 
und dann wieder verhandeln.



Mit freundlichen Grüßen /kind regards



Dr. Eckhard Eichler

Leiter der Zentralen Hochschulbibliothek Flensburg Auf dem Campus 3

24943 Flensburg

Tel.: 0461 805-2901

www.zhb-flensburg.de<http://www.zhb-flensburg.de>





-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] Im Auftrag von Klauss, 
Henning

Gesendet: Mittwoch, 19. Oktober 2016 10:32

An: inetbib@xxxxxxxxxx<mailto:inetbib@xxxxxxxxxx>

Betreff: [InetBib] Umsetzung des " Rahmenvertrag zur Vergütung im 
52a-Rahmenvertrag"?



Sehr geehrte Damen und Herren,



die UB unserer Hochschule ist von der Hochschulleitung aufgefordert worden, 
einen Vorschlag zu machen, wie der "Rahmenvertrag zur Vergütung von 
Ansprüchen nach § 52a UrhG"

umzusetzen ist.



Möglicherweise ist dieser Rahmenvertrag unterzeichnet worden, weil 
irgendwelche Ministerien hoffen, auf diese Weise finanzielle Verpflichtungen 
von sich auf Hochschulen abwälzen zu können.



Unabhängig von Spekulationen über das Zustandekommen dieses Rahmenvertrages:

Können Sie mir Hinweise geben, wie dieser Rahmenvertrag umgesetzt werden kann?

Oder gibt es Hochschulen, die sich weigern, teilzunehmen?

Wenn ja: Wie ist es rechtlich angesichts der Verpflichtung von Bund und 
Ländern zu bewerten, wenn eine einzelne Hochschule ausschert?





Mit freundlichem Gruß



Dr. Henning Klauß





Stellvertr. Direktor der UB

- Leitung Katalogisierung

- Fachreferent Wirtschaftswiss., Mathematik, Informatik, Medizin und 
Naturwiss.

Anti-Korruptionsbeauftragter der Viadrina 
klauss@xxxxxxxxxxxxx<mailto:klauss@xxxxxxxxxxxxx> - Tel: 0335/5534-3397 - 
Sekret.-FAX: 0335/5534-3234 P Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich 
ausgedruckt werden muss!




Mit freundlichen Grüßen /kind regards

Dr. Eckhard Eichler
Leiter der Zentralen Hochschulbibliothek Flensburg
Auf dem Campus 3
24943 Flensburg
Tel.: 0461 805-2901
www.zhb-flensburg.de<http://www.zhb-flensburg.de/>
[cid:image004.png@01D087D5.7F7BD4B0]


-- 
Prof. Dr. Nikolaus Forgó
Institut für Rechtsinformatik / Institute for Legal Informatics
Leibniz Universität Hannover
Königsworther Platz 1
D-30167 Hannover
tel: + 49 511 762 8159
fax: + 49 511 762 8290
mobile: + 49 163 762 8159
mail: nikolaus.forgo@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx
www.iri.uni-hannover.de


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.