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[InetBib] Umsetzung des " Rahmenvertrag zur Vergütung im 52a-Rahmenvertrag"?



Sehr geehrte Damen und Herren,

die UB unserer Hochschule ist von der Hochschulleitung aufgefordert worden, 
einen Vorschlag zu machen, wie der 
"Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG"
umzusetzen ist.

Möglicherweise ist dieser Rahmenvertrag unterzeichnet worden, weil irgendwelche 
Ministerien hoffen, auf diese Weise finanzielle Verpflichtungen von sich auf 
Hochschulen abwälzen zu können.

Unabhängig von Spekulationen über das Zustandekommen dieses Rahmenvertrages:
Können Sie mir Hinweise geben, wie dieser Rahmenvertrag umgesetzt werden kann?
Oder gibt es Hochschulen, die sich weigern, teilzunehmen?
Wenn ja: Wie ist es rechtlich angesichts der Verpflichtung von Bund und Ländern 
zu bewerten, wenn eine einzelne Hochschule ausschert?


Mit freundlichem Gruß 

Dr. Henning Klauß 


Stellvertr. Direktor der UB
- Leitung Katalogisierung 
- Fachreferent Wirtschaftswiss., Mathematik, Informatik, Medizin und Naturwiss. 
Anti-Korruptionsbeauftragter der Viadrina
klauss@xxxxxxxxxxxxx - Tel: 0335/5534-3397 - Sekret.-FAX: 0335/5534-3234 
 Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss!


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