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Re: [InetBib] Umsetzung des " Rahmenvertrag zur Vergütung im 52a-Rahmenvertrag"?
- Date: Fri, 21 Oct 2016 12:27:08 +0000
- From: "Dr. Bertram Salzmann, Booktex" <salzmann@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Umsetzung des " Rahmenvertrag zur Vergütung im 52a-Rahmenvertrag"?
Sehr geehrter Herr Dr. Klauß,
wenn Ihre Hochschule dem Rahmenvertrag beitritt, müssen ab 1.1.2017 alle
auszugsweisen Nutzungen von urheberrechtlich geschütztem Material in
Lern-Management-Systemen oder Digitalen Semesterapparaten einzeln bei der VG
WORT gemeldet werden. Die VG WORT hat dafür ein Meldeportal sowie eine
Schnittstelle für die Integration der Meldemaske in verschiedene
Lern-Management-Systeme entwickelt. Das Meldeverfahren wurde gegenüber dem
Testlauf an der Universität Osnabrück im letzten Jahr vereinfacht, sodass die
Meldung nun weniger aufwändig ist. Für die Nutzungen werden der Hochschule von
der VG WORT 0,008 EUR je Seite, Teilnehmer und Semester in Rechnung gestellt.
Ausgenommen von der Meldung sind Titel, für die es ein vorrangiges
Lizenzangebot des Rechteinhabers zu angemessenen Bedingungen gibt. Auf diese
wird auf dem VG-WORT-Meldeportal bei Eingabe einer entsprechenden ISBN
verwiesen/verlinkt. Zentrale "Sammelstelle" für solche Lizenzangebote ist
unsere Plattform www.digitaler-semesterapparat.de mit aktuell ca. 47.000 Titeln
von 32 Verlagen. Zusätzlich zur Nutzungsgenehmigung erhält der/die Besteller/in
hier innerhalb von 5 Minuten ein PDF mit den bestellten Auszüge. Außerdem
können Auszüge mit bis zu 50% Umfang am Gesamtwerk (sonst nur bis max. 12%)
genutzt werden sowie auch Auszüge aus Werken, die die Bibliothek selbst nicht
im Bestand hat (vgl. http://booktex.de/bibliotheken/). Die Lizenzpreise je
Seite, Teilnehmer und Semester liegen zwischen 0,01 und 0,09 EUR (vgl.
http://www.digitaler-semesterapparat.de/pages/terms).
Hochschulen, die dem Rahmenvertrag _nicht_ beitreten, müssen alle
urheberrechtlich geschützten Inhalte aus Lern-Management-Systemen und digitalen
Semesterapparaten, für die keine Lizenz erworben wurde, entfernen. Die
Möglichkeit einer direkten Lizenzierung von Auszügen über
www.digitaler-semesterapparate.de besteht natürlich auch in diesem Fall. Ebenso
kann natürlich aus Semesterapparaten/Lern-Management-Systemen auf die Volltexte
von E-Books verlinkt werden, für die die Hochschule Lizenzen erworben hat.
Zu dem Thema fand am 12.10. an der Uni Duisburg eine Info-Veranstaltung statt,
deren Vorträge unter
http://duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DocumentServlet?id=42243
eingesehen werden können. Dort finden sich weitere Details.
Freundlichen Gruß
Bertram Salzmann
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] Im Auftrag von Klauss, Henning
Gesendet: Mittwoch, 19. Oktober 2016 10:32
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Umsetzung des " Rahmenvertrag zur Vergütung im
52a-Rahmenvertrag"?
Sehr geehrte Damen und Herren,
die UB unserer Hochschule ist von der Hochschulleitung aufgefordert worden,
einen Vorschlag zu machen, wie der "Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen
nach § 52a UrhG"
umzusetzen ist.
Möglicherweise ist dieser Rahmenvertrag unterzeichnet worden, weil irgendwelche
Ministerien hoffen, auf diese Weise finanzielle Verpflichtungen von sich auf
Hochschulen abwälzen zu können.
Unabhängig von Spekulationen über das Zustandekommen dieses Rahmenvertrages:
Können Sie mir Hinweise geben, wie dieser Rahmenvertrag umgesetzt werden kann?
Oder gibt es Hochschulen, die sich weigern, teilzunehmen?
Wenn ja: Wie ist es rechtlich angesichts der Verpflichtung von Bund und Ländern
zu bewerten, wenn eine einzelne Hochschule ausschert?
Mit freundlichem Gruß
Dr. Henning Klauß
Stellvertr. Direktor der UB
- Leitung Katalogisierung
- Fachreferent Wirtschaftswiss., Mathematik, Informatik, Medizin und Naturwiss.
Anti-Korruptionsbeauftragter der Viadrina klauss@xxxxxxxxxxxxx - Tel:
0335/5534-3397 - Sekret.-FAX: 0335/5534-3234 P Bitte prüfen Sie, ob diese Mail
wirklich ausgedruckt werden muss!
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.