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Re: [InetBib] Umsetzung des " Rahmenvertrag zur Vergütung im 52a-Rahmenvertrag"?
- Date: Wed, 19 Oct 2016 08:43:12 +0000
- From: Eckhard Eichler <eichler@xxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Umsetzung des " Rahmenvertrag zur Vergütung im 52a-Rahmenvertrag"?
Hallo;
Die niedersächsische Rektorenkonferenz hat sich gegen den Rahmenvertrag
ausgesprochen, in Schleswig-Holstein sieht man das genauso.
Das Ziel ist es, dem Rahmenvertrag NICHT beizutreten. Dann müssen ab 1.1.2017
alle urheberrechtlich relevanten Materialien aus den elektronischen
Lernplattformen entfernt werden. Ein temporärer Rückschritt, der sich lohnt.
Denn dann bekommt die VG Wort keinerlei Tantiemen mehr - auch keine pauschalen,
wie sie bislang gezahlt wurden.
Wenn dies flächendeckend geschehen würde, bricht die maßlose Kalkulation der VG
Wort zusammen - und bringt sie vielleicht wieder an den Verhandlungstisch.
Dann wird wieder über Pauschalen zu reden sein, nicht aber über die in der
Praxis absurde Einzelfallerfassung von Medien in Lernplattformen, deren
Undurchführbarkeit hinreichend an der UB Osnabrück durch einen ausgiebigen
Praxistest nachgewiesen wurde.
Die Ministerien wollen übrigens keine Kosten an die Hochschulen abwälzen. Aus
Kiel bekam ich zu hören, dass man sehr wohl an dem bisherigen Pauschalmodell
festhalten wolle, weil alles andere umständlich, praxisfern und zu teuer sei.
Meine Empfehlung ist daher: nichts unterschreiben, geschützte Inhalte löschen
und dann wieder verhandeln.
Mit freundlichen Grüßen /kind regards
Dr. Eckhard Eichler
Leiter der Zentralen Hochschulbibliothek Flensburg Auf dem Campus 3
24943 Flensburg
Tel.: 0461 805-2901
www.zhb-flensburg.de<http://www.zhb-flensburg.de>
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] Im Auftrag von Klauss, Henning
Gesendet: Mittwoch, 19. Oktober 2016 10:32
An: inetbib@xxxxxxxxxx<mailto:inetbib@xxxxxxxxxx>
Betreff: [InetBib] Umsetzung des " Rahmenvertrag zur Vergütung im
52a-Rahmenvertrag"?
Sehr geehrte Damen und Herren,
die UB unserer Hochschule ist von der Hochschulleitung aufgefordert worden,
einen Vorschlag zu machen, wie der "Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen
nach § 52a UrhG"
umzusetzen ist.
Möglicherweise ist dieser Rahmenvertrag unterzeichnet worden, weil irgendwelche
Ministerien hoffen, auf diese Weise finanzielle Verpflichtungen von sich auf
Hochschulen abwälzen zu können.
Unabhängig von Spekulationen über das Zustandekommen dieses Rahmenvertrages:
Können Sie mir Hinweise geben, wie dieser Rahmenvertrag umgesetzt werden kann?
Oder gibt es Hochschulen, die sich weigern, teilzunehmen?
Wenn ja: Wie ist es rechtlich angesichts der Verpflichtung von Bund und Ländern
zu bewerten, wenn eine einzelne Hochschule ausschert?
Mit freundlichem Gruß
Dr. Henning Klauß
Stellvertr. Direktor der UB
- Leitung Katalogisierung
- Fachreferent Wirtschaftswiss., Mathematik, Informatik, Medizin und Naturwiss.
Anti-Korruptionsbeauftragter der Viadrina
klauss@xxxxxxxxxxxxx<mailto:klauss@xxxxxxxxxxxxx> - Tel: 0335/5534-3397 -
Sekret.-FAX: 0335/5534-3234 P Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich
ausgedruckt werden muss!
Mit freundlichen Grüßen /kind regards
Dr. Eckhard Eichler
Leiter der Zentralen Hochschulbibliothek Flensburg
Auf dem Campus 3
24943 Flensburg
Tel.: 0461 805-2901
www.zhb-flensburg.de<http://www.zhb-flensburg.de/>
[cid:image004.png@01D087D5.7F7BD4B0]
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.