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Re: [InetBib] Umsetzung des " Rahmenvertrag zur Vergütung im 52a-Rahmenvertrag"?



Hallo;



Die niedersächsische Rektorenkonferenz hat sich gegen den Rahmenvertrag 
ausgesprochen, in Schleswig-Holstein sieht man das genauso.

Das Ziel ist es, dem Rahmenvertrag NICHT beizutreten. Dann müssen ab 1.1.2017 
alle urheberrechtlich relevanten Materialien aus den elektronischen 
Lernplattformen entfernt werden. Ein temporärer Rückschritt, der sich lohnt.

Denn dann bekommt die VG Wort keinerlei Tantiemen mehr - auch keine pauschalen, 
wie sie bislang gezahlt wurden.

Wenn dies flächendeckend geschehen würde, bricht die maßlose Kalkulation der VG 
Wort zusammen - und bringt sie vielleicht wieder an den Verhandlungstisch.

Dann wird wieder über Pauschalen zu reden sein, nicht aber über die in der 
Praxis absurde Einzelfallerfassung von Medien in Lernplattformen, deren 
Undurchführbarkeit hinreichend an der UB Osnabrück durch einen ausgiebigen 
Praxistest nachgewiesen wurde.

Die Ministerien wollen übrigens keine Kosten an die Hochschulen abwälzen. Aus 
Kiel bekam ich zu hören, dass man sehr wohl an dem bisherigen Pauschalmodell 
festhalten wolle, weil alles andere umständlich, praxisfern und zu teuer sei.

Meine Empfehlung ist daher: nichts unterschreiben, geschützte Inhalte löschen 
und dann wieder verhandeln.



Mit freundlichen Grüßen /kind regards



Dr. Eckhard Eichler

Leiter der Zentralen Hochschulbibliothek Flensburg Auf dem Campus 3

24943 Flensburg

Tel.: 0461 805-2901

www.zhb-flensburg.de<http://www.zhb-flensburg.de>





-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] Im Auftrag von Klauss, Henning

Gesendet: Mittwoch, 19. Oktober 2016 10:32

An: inetbib@xxxxxxxxxx<mailto:inetbib@xxxxxxxxxx>

Betreff: [InetBib] Umsetzung des " Rahmenvertrag zur Vergütung im 
52a-Rahmenvertrag"?



Sehr geehrte Damen und Herren,



die UB unserer Hochschule ist von der Hochschulleitung aufgefordert worden, 
einen Vorschlag zu machen, wie der "Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen 
nach § 52a UrhG"

umzusetzen ist.



Möglicherweise ist dieser Rahmenvertrag unterzeichnet worden, weil irgendwelche 
Ministerien hoffen, auf diese Weise finanzielle Verpflichtungen von sich auf 
Hochschulen abwälzen zu können.



Unabhängig von Spekulationen über das Zustandekommen dieses Rahmenvertrages:

Können Sie mir Hinweise geben, wie dieser Rahmenvertrag umgesetzt werden kann?

Oder gibt es Hochschulen, die sich weigern, teilzunehmen?

Wenn ja: Wie ist es rechtlich angesichts der Verpflichtung von Bund und Ländern 
zu bewerten, wenn eine einzelne Hochschule ausschert?





Mit freundlichem Gruß



Dr. Henning Klauß





Stellvertr. Direktor der UB

- Leitung Katalogisierung

- Fachreferent Wirtschaftswiss., Mathematik, Informatik, Medizin und Naturwiss.

Anti-Korruptionsbeauftragter der Viadrina 
klauss@xxxxxxxxxxxxx<mailto:klauss@xxxxxxxxxxxxx> - Tel: 0335/5534-3397 - 
Sekret.-FAX: 0335/5534-3234 P Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich 
ausgedruckt werden muss!




Mit freundlichen Grüßen /kind regards

Dr. Eckhard Eichler
Leiter der Zentralen Hochschulbibliothek Flensburg
Auf dem Campus 3
24943 Flensburg
Tel.: 0461 805-2901
www.zhb-flensburg.de<http://www.zhb-flensburg.de/>
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