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Re: [InetBib] Das uebliche Falschspiel der Verlage, heute digitale Semesterapparate



Liebe Frau Kustos,

das Gesetz genehmigt Dozenten die Nutzung..., der Verlag muss deshalb sein 
Angebot auch an Dozenten richten, eine Info der Bibliothek oder ein Angebot an 
die Bibliothek reicht nicht.
Langfristig wird das Angebot sicher in die normalen Bibliothekslizenzen 
integriert, weil das natürlich sinnvoller über die Bibliothek erledigt wird.

Gruß 
Matthias Ulmer 




Am 23.03.2015 um 17:10 schrieb Annette Kustos 
<Annette.Kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx>:

Lieber Herr Graf, 
siehe auch z. B. hier http://www.digitaler-semesterapparat.de/ mit einem 
Angebot namens Booktex.
Im Grunde geht es hier um den E-Book Zwangsvertrieb. 

Bibliotheken, die gar keine E-Books lizensieren können oder wollen, sollen 
hier von den gesetzlich über §52 a verbrieften Recht im Umgang mit ihrem 
Printbestand, nämlich dem Einscannen geringer Teile eines *gedruckten 
Werkstückes* aus  dem Bestand einer Bibliothek für ein Angebot am Leseplatz 
oder auch im elektronischen Semesterapparat ausgeschlossen und zur 
Lizensierung gezwungen werden.
Nur wenn der Verlag geneigt ist, Lizenzen anzubieten (wie nett!, denn das 
gilt ja häufig nicht für die gewünschten Titel), darf die Bibliothek ihren 
Bestand nutzen... 
HALLO????

Und mehr noch: Man versucht auch damit die Bibliotheken als Verantwortliche 
für Bestandsbildung und Literaturversorgung gleich ganz rauszukicken, in dem 
der "Lehrkörper" gezielt angesprochen wird, der sich vielleicht gerne mal der 
Bürde einer von anderen gesteuerten Erwerbung entziehen möchte und "mal eben 
was hochladen will". Die Vernetzung E-Learning und Bibliothek ist äußerst 
schwierig - weil ich es versuche, weiß ich das... 

Somit findet natürlich weder Vorakzession noch eine Kontrolle der 
Mittelverwendung statt mit dem Ergebnis, dass als Kollateralschaden sogar 
bereits lizensierte E-Books im Bibliotheksbestand und wohlmöglich parallel in 
einer Lernumgebung doppelbezahlt herumdümpeln, weil der ein oder andere 
Dozent vielleicht nicht erst in den Bibliothekskatalog guckt.

Mir ist insgesamt schleierhaft wie es sein kann, dass die Existenz von 
Angeboten unkörperlicher Art, die mit Lizenzen umgeben sind, dazu führen 
soll, dass sich seine Rechtsumgebung auf das Sachenrecht eines physischen 
Gegenstandes überträgt. Das gedruckte Werkstück ist schlicht eine Sache, die 
man gekauft hat,  und damit etwas ganz anderes als das angebotene E-Book 
eines Verlages. 
Die Übertragung des Rechtesystems E-Book auf eine Sache, die dem Verlag gar 
nicht mehr gehört, ist aus meiner Sicht ein Eingriff in das Eigentum.
Wieso muss sich jemand nun darum kümmern, was ein Verlag sonst noch anbietet, 
wenn er sein Recht nach Kauf des physischen Buches ausübt?  Zumal mit Zahlung 
von Abgaben die Vergütung der Urheber sichergestellt ist, die Nutzung im 
elektronischen Bereich ja nun gesetzlich geregelt ist und bzgl. "Buch" der 
Erschöpfungsgrundsatz gilt?

Mal sehen, ob uns die Gerichte nun auch noch Zwangsverträge zum "Schutz des 
Urhebers" angedeien lassen. 

Demnächst weiter in diesem Theater. 
Freundliche Grüße

Annette Kustos, M.A. MA-LIS
Bibliotheksleiterin der Hochschulbibliothek hsg-Bochum

Hochschule für Gesundheit Bochum
Universitätsstr. 105
44789 Bochum

Tel. +4923477727150
Annette.Kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx




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