Am 23.03.2015 um 16:31 schrieb Klaus Graf
<klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>:
Auch der Ulmer-Verlag beteiligt sich an der neuen
Rechteaushöhlaktion renommierter Verlage bezüglicher
digitaler Semesterapparate nach § 52a UrhG. Ich hoffe sehr,
dass die irreführende Angabe, die im eigenen Angebot
vorhandenen Werke seien vom Recht nach § 52a UrhG
ausgenommen, ihm bald gerichtlich untersagt wird, da dies
irreführende Werbung darstellt. Richtig ist, dass ein
ANGEMESSENES Lizenzangebot vorliegen muss. Solange nicht
gerichtlich festgestellt ist, ob dies der Fall ist, stellt
die obige Behauptung eine Irreführung dar.
http://archiv.twoday.net/stories/1022410141/
Klaus Graf
On Mon, 9 Mar 2015 12:30:35 +0100
Matthias Ulmer <mulmer@xxxxxxxx> wrote: [Belangloses]
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http://www.inetbib.de