Aus meiner Sicht stellt sich Steinhauer mit dieser
Wortmeldung in eine Linie mit einer großen Koalition von
Vertuschern, die Plagiate unter den Teppich kehren. Es
fehlt an der Abwaegung des Interesses der
(wissenschaftlichen) Oeffentlichkeit, ueber zentrale Fakten
hinsichtlich von Publikationen, die aus guten Gruenden in
Deutschland einer VeroeffentlichungsPFLICHT unterliegen,
unterrichtet zu werden. Ich moechte nicht wissen, wieviele
Plagiatoren schon bei Google ihr "Recht auf Vergessen"
angemeldet haben.
Datenschutz-Hysteriker Steinhauer verkennt den Primat des
wissenschaftlichen Diskurses und die gebotenene Transparenz
bei Entzugsentscheidungen. Im Sinne der Wissenschaft ist
einzig und allein eine Praxis, die
- bestehende Exemplare (auch auf Hochschulschriftenservern)
sichert
und
- transparent ueber Aenderungen des
Hochschulschriftenvermerks unterrichtet, so dass der
potentielle Leser indirekt ueber den Titelentzug
unterrichtet wird.
Klaus Graf