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Re: [InetBib] Umgang mit Dissertationen nach Entzug des Doktortitels
- Date: Mon, 23 Jun 2014 11:53:02 +0200
- From: Joachim.Meier@xxxxxx
- Subject: Re: [InetBib] Umgang mit Dissertationen nach Entzug des Doktortitels
Von einem Titelentzug erfahren Bibliotheken, die die betroffene Diss. im
Bestand haben, wenn überhaupt nur zufällig (es sei denn, es handelt sich
um prominente Personen).
Der Titelentzug erfolgt durch die Universität, die den Titel verliehen
hatte.
Das zuständige Gremium darf also nicht vergessen, die eigene UB über den
Titelentzug zu informieren.
Die UB müsste ihren Bibliotheksverbund und die DDB informieren, damit der
Hinweis auf Titelentzug in die Stammdaten der Verbundkataloge eingepflegt
wird
und bestenfalls alle die Diss. besitzenden Bibliotheken informieren, damit
diese im Exemplar den Hinweis anbringen und das Exemplar evtl. in das
geschlossene Magazin verlagern.
Ich vermute, dass der skizzierte Meldeweg so oder ähnlich nicht existiert
und für die hoffentlich wenigen Fälle erst eingerichtet werden muss.
Das müsste dann auch international erfolgen, da Titelentzug kein rein
deutsches Phänomen ist.
Besten Gruß
Joachim Meier
____________________________________________________
Dr.-Ing. Joachim E. Meier
Referatsleiter Q.11, Wissenschaftliche Bibliotheken
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) (http://www.ptb.de)
PF 3345 Tel. +49-531-592-8131
38023 Braunschweig Fax. +49-531-592-8137
GERMANY E-mail: Joachim.Meier@xxxxxx
____________________________________________________
Von: "Upmeier Arne Dr. TU Ilmenau" <arne.upmeier@xxxxxxxxxxxxx>
An: Internet in Bibliotheken <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>,
Datum: 21.06.2014 15:14
Betreff: Re: [InetBib] Umgang mit Dissertationen nach Entzug des
Doktortitels
Gesendet von: "Inetbib" <inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Lieber Herr Dr. Kuhn,
ich schließe mich der Meinung von Herrn Prof. Steinhauer und möchte Sie
bestärken, das fragliche Buch zugänglich zu halten. Allerdings würde ich
schon einen Vermerk in Katalog und /oder Buch empfehlen. Auch an unsere
Bibliothek ist in den letzten Tagen die Bitte gegangen, ein Buch
zurückzugeben, das wir vorher im Wege des Schriftentausches erhalten
hatten. Als Anregung hier meine gestrige Antwort:
"Sehr geehrte Frau XX,
haben Sie vielen Dank für den Hinweis auf den Titelentzug bei Herrn XY.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir die korrumpierte
'Dissertationsschrift' aus grundsätzlichen Erwägungen nicht aus dem
Bestand nehmen wollen. Insbesondere das Beispiel der 'Dissertation' von
Theodor zu Guttenberg hatte gezeigt, dass auch Plagiate von
zeithistorischer Bedeutung sein können - im Falle 'zu Guttenberg' sogar
sicher über den Wert des originären Inhalt hinaus. Würden solche Schriften
aus den Regalen verbannt, wäre auch die Entscheidung des Fakultätsrates
zum Titelentzug nicht mehr nachvollziehbar. Außerdem würden korrekte
Verweise in späteren wissenschaftlichen Publikationen leer laufen, wenn
einmal veröffentlichte Titel depubliziert würden. Wichtig ist uns jedoch,
umfassend über den Titelentzug zu informieren, damit niemand, der das Buch
künftig in die Hand nimmt, es unwissentlich für 'bare Münze' nimmt. Wir
haben daher am Buch und beim entsprechenden Katalogeintrag jeweils einen
Hinweis auf den Titelentzug angebracht. Außerdem wird es in unser
geschlossenes Magazin umgestellt, damit niemand versehentlich am Regal
darauf stößt, ohne den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen."
Die Frage des Umgangs mit Plagiatsschriften war bereits vor einiger Zeit
Thema in diversen Presseartikeln, z.B.:
http://www.tagesspiegel.de/wissen/plagiate-in-der-wissenschaft-guttenberg-und-co-bleiben-im-regal/7440060.html
http://www.goethe.de/wis/bib/fdk/de8708106.htm
Eine Rechtspflicht der Bibliothek, solche Werke zu entfernen, schwärzen
oder zurückzugeben gibt es nicht.
Mit besten Grüßen zum Wochenende,
Arne Upmeier
---
Dr. Arne Upmeier
Universitätsbibliothek Ilmenau
Dezernent Benutzung
Fachreferent für Politik, Recht und Wirtschaft
Langewiesener Straße 37
98693 Ilmenau
Tel.: 03677/69-4534
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von
Steinhauer, Eric
Gesendet: Freitag, 20. Juni 2014 23:39
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Umgang mit Dissertationen nach Entzug des
Doktortitels
Lieber Herr Kollege,
die Antwort lautet ganz klar: Nein!
Die Bibliothek ist kein "Grundbuchamt" für Doktortitel. Ich bin sogar
dagegen, den Promotionsvermerk im Katalog zu löschen, denn die
nachträgliche Aberkennung ändert nichts am Inhalt der Vorlage, deren
exakte Beschreibung das Ziel der Katalogisierung ist.
Die Aberkennung des Titels ist allein das persönliche Problem des
Betroffenen.
Allenfalls eventuell noch vorhandene Tauschexemplare sind von der
Aberkennung betroffen. Hier sollte die Bibliothek diese im Wege des
Schriftentausches nicht mehr als Dissertation anbieten.
Viele Grüße
Eric Steinhauer
_E_______________________________________
Von: Inetbib [inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx]" im Auftrag von
"Kuhn, Karl-Heinz [kuhn@xxxxxxxxxxxxx]
Gesendet: Freitag, 20. Juni 2014 14:35
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Umgang mit Dissertationen nach Entzug des Doktortitels
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bitte erlauben Sie eine Frage zum Umgang mit Dissertationen, deren
Verfasser der Doktortitel im Nachhinein entzogen wurde.
Kann eine Universitätsbibliothek dazu verpflichtet werden, ihr Exemplar
einer Dissertation, das sie durch Tausch oder auf einem anderen Weg
(Geschenk, Kauf) erhalten hat, auszusondern oder an die Einrichtung, von
der sie ein Exemplar erhalten hat (z.B. Tauschstelle der UB, an der die
Promotion stattfand), wieder zurückzugeben?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
sendet
Dr. Karl-Heinz Kuhn
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