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Re: [InetBib] Umgang mit Dissertationen nach Entzug des Doktortitels



Von einem Titelentzug erfahren Bibliotheken, die die betroffene Diss. im 
Bestand haben, wenn überhaupt nur zufällig (es sei denn, es handelt sich 
um prominente Personen).

Der Titelentzug erfolgt durch die Universität, die den Titel verliehen 
hatte.
Das zuständige Gremium darf also nicht vergessen, die eigene UB über den 
Titelentzug zu informieren.
Die UB müsste ihren Bibliotheksverbund und die DDB informieren, damit der 
Hinweis auf Titelentzug in die Stammdaten der Verbundkataloge eingepflegt 
wird
und bestenfalls alle die Diss. besitzenden Bibliotheken informieren, damit 
diese im Exemplar den Hinweis anbringen und das Exemplar evtl. in das 
geschlossene Magazin verlagern.

Ich vermute, dass der skizzierte Meldeweg so oder ähnlich nicht existiert 
und für die hoffentlich wenigen Fälle erst eingerichtet werden muss.
Das müsste dann auch international erfolgen, da Titelentzug kein rein 
deutsches Phänomen ist.

Besten Gruß
Joachim Meier
____________________________________________________
Dr.-Ing. Joachim E. Meier 
Referatsleiter Q.11, Wissenschaftliche Bibliotheken
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) (http://www.ptb.de)
PF 3345                 Tel. +49-531-592-8131
38023 Braunschweig    Fax. +49-531-592-8137
GERMANY                 E-mail: Joachim.Meier@xxxxxx 
____________________________________________________



Von:    "Upmeier Arne Dr. TU Ilmenau" <arne.upmeier@xxxxxxxxxxxxx>
An:     Internet in Bibliotheken <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>, 
Datum:  21.06.2014 15:14
Betreff:        Re: [InetBib] Umgang mit Dissertationen nach Entzug des 
Doktortitels
Gesendet von:   "Inetbib" <inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>



Lieber Herr Dr. Kuhn, 

ich schließe mich der Meinung von Herrn Prof. Steinhauer und möchte Sie 
bestärken, das fragliche Buch zugänglich zu halten. Allerdings würde ich 
schon einen Vermerk in Katalog und /oder Buch empfehlen. Auch an unsere 
Bibliothek ist in den letzten Tagen die Bitte gegangen, ein Buch 
zurückzugeben, das wir vorher im Wege des Schriftentausches erhalten 
hatten. Als Anregung hier meine gestrige Antwort:

"Sehr geehrte Frau XX,
haben Sie vielen Dank für den Hinweis auf den Titelentzug bei Herrn XY. 
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir die korrumpierte 
'Dissertationsschrift' aus grundsätzlichen Erwägungen nicht aus dem 
Bestand nehmen wollen. Insbesondere das Beispiel der 'Dissertation' von 
Theodor zu Guttenberg hatte gezeigt, dass auch Plagiate von 
zeithistorischer Bedeutung sein können - im Falle 'zu Guttenberg' sogar 
sicher über den Wert des originären Inhalt hinaus. Würden solche Schriften 
aus den Regalen verbannt, wäre auch die Entscheidung des Fakultätsrates 
zum Titelentzug nicht mehr nachvollziehbar. Außerdem würden korrekte 
Verweise in späteren wissenschaftlichen Publikationen leer laufen, wenn 
einmal veröffentlichte Titel depubliziert würden. Wichtig ist uns jedoch, 
umfassend über den Titelentzug zu informieren, damit niemand, der das Buch 
künftig in die Hand nimmt, es unwissentlich für 'bare Münze' nimmt. Wir 
haben daher am Buch und beim entsprechenden Katalogeintrag jeweils einen 
Hinweis auf den Titelentzug angebracht. Außerdem wird es in unser 
geschlossenes Magazin umgestellt, damit niemand versehentlich am Regal 
darauf stößt, ohne den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen."

Die Frage des Umgangs mit Plagiatsschriften war bereits vor einiger Zeit 
Thema in diversen Presseartikeln, z.B.:
http://www.tagesspiegel.de/wissen/plagiate-in-der-wissenschaft-guttenberg-und-co-bleiben-im-regal/7440060.html

http://www.goethe.de/wis/bib/fdk/de8708106.htm

Eine Rechtspflicht der Bibliothek, solche Werke zu entfernen, schwärzen 
oder zurückzugeben gibt es nicht.

Mit besten Grüßen zum Wochenende,

Arne Upmeier


---
Dr. Arne Upmeier

Universitätsbibliothek Ilmenau
Dezernent Benutzung
Fachreferent für Politik, Recht und Wirtschaft
Langewiesener Straße 37
98693 Ilmenau

Tel.: 03677/69-4534




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von 
Steinhauer, Eric
Gesendet: Freitag, 20. Juni 2014 23:39
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Umgang mit Dissertationen nach Entzug des 
Doktortitels

Lieber Herr Kollege,

die Antwort lautet ganz klar: Nein!

Die Bibliothek ist kein "Grundbuchamt" für Doktortitel. Ich bin sogar 
dagegen, den Promotionsvermerk im Katalog zu löschen, denn die 
nachträgliche Aberkennung ändert nichts am Inhalt der Vorlage, deren 
exakte Beschreibung das Ziel der Katalogisierung ist. 
Die Aberkennung des Titels ist allein das persönliche Problem des 
Betroffenen.

Allenfalls eventuell noch vorhandene Tauschexemplare sind von der 
Aberkennung betroffen. Hier sollte die Bibliothek diese im Wege des 
Schriftentausches nicht mehr als Dissertation anbieten.

Viele Grüße
Eric Steinhauer 



_E_______________________________________
Von: Inetbib [inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx]&quot; im Auftrag von 
&quot;Kuhn, Karl-Heinz [kuhn@xxxxxxxxxxxxx]
Gesendet: Freitag, 20. Juni 2014 14:35
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Umgang mit Dissertationen nach Entzug des Doktortitels

Liebe Kolleginnen und Kollegen,



bitte erlauben Sie eine Frage zum Umgang mit Dissertationen, deren 
Verfasser der Doktortitel im Nachhinein entzogen wurde.



Kann eine Universitätsbibliothek dazu verpflichtet werden, ihr Exemplar 
einer Dissertation, das sie durch Tausch oder auf einem anderen Weg 
(Geschenk, Kauf) erhalten hat, auszusondern oder an die Einrichtung, von 
der sie ein Exemplar erhalten hat (z.B. Tauschstelle der UB, an der die 
Promotion stattfand), wieder zurückzugeben?



Herzlichen Dank und freundliche Grüße

sendet



Dr. Karl-Heinz Kuhn



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http://www.inetbib.de

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