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Re: [InetBib] Umgang mit Dissertationen nach Entzug des Doktortitels
- Date: Wed, 25 Jun 2014 14:07:14 +0200
- From: Eric Steinhauer <eric.steinhauer@xxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Umgang mit Dissertationen nach Entzug des Doktortitels
Lieber Herr Meier,
ich will jetzt nicht den Datenschutzradikalen spielen, aber zu fragen
wäre schon, auf welcher Rechtsgrundlage eine solche Nutzung
personenbezogener Daten erfolgt.
Im Katalog verzeichnen wir Publikationen nach Vorlage. Dazu gehört auch
der Hochschulschriftenvermerk. Wir bringen diesen Vermerk nicht an, weil
ein Prüfungsamt uns informiert hat, sondern weil er sich aus der Vorlage
ergibt. Hier möchte ich auf § 162 Nr. 9 der RAK-WB verweisen: "Angaben
dieser Art (Hochschulschriftenvermerk) werden gemacht, wenn sie aus der
Vorlage ersichtlich sind. Auf Ergänzungen wird verzichtet." Solche
Angaben hat der Verfasser selbst angebracht, so dass wir hier aus
Datenschutzgründen kein Problem mit der Verzeichnung haben.
Der Entzug eines Titels wird als Verwaltungsakt aber nur dem Betroffenen
bekannt gegeben. Für die Beteiligten am Verfahren gilt grundsätzlich
Amtsverschwiegenheit. Der Bibliothekskatalog ist zudem kein Register für
gültige Titelführungen und auch kein Pranger, um einen Entzug zu
dokumentieren. Ohne eine gesetzliche Ermächtigung halte ich den Eintrag
der Aberkennung eines Doktortitels im Katalog für rechtswidrig.
Vertretbar ist allenfalls, auch wenn ich bibliographisch dabei
Bauchschmerzen habe, den Hochschulschriftenvermerk einfach zu löschen.
Bedenkenswert: Die Korrektheit von ausländischen Dr.-Titeln, die auf
Grundlage einer Entscheidung zu zuständigen Ministeriums zu Recht
geführt werden dürfen, können wir auch nicht im Bibliothekskatalog
nachweisen, weil es zB überhaupt keine Promotionsschrift gibt. Das war
beispielsweise bei Titeln der Fall, die an päpstlichen Universitäten in
Rom vor der Reform des kanonischen Hochschulrechts Anfang der 30er Jahre
erworben wurden.
Von daher spricht viel dafür, wenn wir uns im Katalog allein darauf
beschränken, eine vorliegende Publikatione regelwerkskonform zu verzeichnen.
Viele Grüße
Eric Steinhauer
--
Prof. Dr. Eric W. Steinhauer
Dezernent für Medienbearbeitung
Fachreferent für Allgemeines, Rechts-, Staats- und Politikwissenschaft
Fernuniversität in Hagen - Universitätsbibliothek
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