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Re: [InetBib] Umgang mit Dissertationen nach Entzug des Doktortitels



Lieber Herr Kollege,

die Antwort lautet ganz klar: Nein!

Die Bibliothek ist kein "Grundbuchamt" für Doktortitel. Ich bin sogar dagegen, 
den Promotionsvermerk im Katalog zu löschen, denn die nachträgliche Aberkennung 
ändert nichts am Inhalt der Vorlage, deren exakte Beschreibung das Ziel der 
Katalogisierung ist. 
Die Aberkennung des Titels ist allein das persönliche Problem des Betroffenen.

Allenfalls eventuell noch vorhandene Tauschexemplare sind von der Aberkennung 
betroffen. Hier sollte die Bibliothek diese im Wege des Schriftentausches nicht 
mehr als Dissertation anbieten.

Viele Grüße
Eric Steinhauer 



_E_______________________________________
Von: Inetbib [inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx]" im Auftrag von 
"Kuhn, Karl-Heinz [kuhn@xxxxxxxxxxxxx]
Gesendet: Freitag, 20. Juni 2014 14:35
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Umgang mit Dissertationen nach Entzug des Doktortitels

Liebe Kolleginnen und Kollegen,



bitte erlauben Sie eine Frage zum Umgang mit Dissertationen, deren Verfasser 
der Doktortitel im Nachhinein entzogen wurde.



Kann eine Universitätsbibliothek dazu verpflichtet werden, ihr Exemplar einer 
Dissertation, das sie durch Tausch oder auf einem anderen Weg (Geschenk, Kauf) 
erhalten hat, auszusondern oder an die Einrichtung, von der sie ein Exemplar 
erhalten hat (z.B. Tauschstelle der UB, an der die Promotion stattfand), wieder 
zurückzugeben?



Herzlichen Dank und freundliche Grüße

sendet



Dr. Karl-Heinz Kuhn



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http://www.inetbib.de

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