Hallo Herr Holzbach, liebe Liste,
Am 25.07.2013 18:51, schrieb Mathis Holzbach:
Auch wenn Bibliotheken Sonntags öffnen, bei einigen scheint das ja
gängige Praxis zu sein- kann kein Arbeitnehmer zu Sonntags- bzw.
Feiertagsarbeit verpflichtet werden. So werden sich halt nur
Nichtgläubige finden lassen, die an den Ausleihstellen sitzen. Nicht
ohne Grund spricht man dann hier von Heidenarbeit. Für diese Leute
würde es sich dann anbieten, dann auch zu Ostern und Weihnachten zu
arbeiten. In Canada ist das gängige Praxis.
Glauben Sie denn wirklich, dass am Sonntag nur Nichtgläubige arbeiten
(wollen / sollen / dürfen)? Oder sind für sie alle, die Sonntags
arbeiten, schon Nichtgläubige? Dann muss man Ihnen in der Tat eine
extrem orthodoxe Sichtweise vorwerfen, über die wohl selbst die meisten
Christen nur mit dem Kopf schütteln können.
Sind die ganzen Bäcker, Ärzte, Gastronomen, Polizisten, Feuerwehrleute
etc. pp., die am Sonntag arbeiten, alles Nichtgläubige oder "nicht-genug
gläubige"?
Und wenn wir schon anfangen, Glauben und Nichtglauben gegeneinander
aufzurechnen (ich dachte, die Zeiten hätten wir hinter uns gelassen),
dann gehen Ostern und Weihnachten auf vor-christliche ("heidnische")
Rituale zurück und Nicht-Christen haben somit die älteren Rechte am
Feiertag :)
Wer Sonntags arbeiten will, soll das tun. Und wenn es von der
Bevölkerung gewünscht wird, dann sollte das nach Möglichkeit umgesetzt
werden. In Unibibliotheken stellt sich die Frage sowieso nicht - oder
gibt es noch Unibibliotheken, die am Sonntag geschlossen sind?
Viele Grüße
Sebastian Wolf