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[InetBib] Feiertagsrecht
Liebe Liste,
ein kleines Fundstück: "Die Theater sind berechtigt, zu jeder Zeit und
am jedem Tag, gleichgültig ob es sich um Sonntage oder sog. ernste
Feiertage handelt, jedes Theaterstück aufzuführen. Die entgegenstehenden
Bestimmungen der Feiertagsgesetze der Länder sind verfassungswidrig und
nichtig."
Greiffenhagen, Feiertagsschutz und Kunstfreiheit, in: UFITA 61 (1971),
S. 104.
Schönen Feierabend ... wünscht
ste
P.S.: Ich bin für die durchgehende Montagsöffnung von Museen. Aus
Gründen! :)
PPS: Die Sonntagsöffnung von Bibliotheken ist übrigens ein verwaltungs-
und ein arbeitsrechtliches Thema zugleich. Die Öffnung an sich ist eine
Frage des Feiertagsrechts und damit Ländersache, die Zulässigkeit von
Sonntagsarbeit außerhalb des Ehrenamtes richtet sich aber nach dem
Arbeitszeitgesetz, für das der Bund zuständig ist. Arbeitsrechtlich ist
hier nur die Beschäftigung in "wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken"
vorgesehen. Aber es ging ja wohl auch um Wahlprüfsteine zur
Bundestagswahl ...
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